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Gegendarstellung / bzw Richtigstellung von Rolf Leube alias "Mr. Dresden"
 

So steht es im Internet /ist nur bedingt richtig

Rolf Leube alias „Mr. Dresden“ – Betrugsverfahren am Amtsgericht Dresden (222 Ds 317 Js 55262/19)

Der Finanzberater und Immobilienmakler Rolf Leube aus Dresden, welcher momentan Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, der Rolf Leube Consulting GmbH ist, auch bekannt als „Mr. Dresden“, wie er sich selber gerne nennt, musste sich am 04.11.2021 vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Grund war ein vormals eingestelltes Strafverfahren wegen Betruges. Das Aktenzeichen lautet 222 Ds 317 Js 55262/19.

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten Rolf Leube folgenden Sachverhalt zur Last: Am 27./28.04.2015 unterzeichneten der Zeuge und Rolf Leube als Vertreter der Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH eine mit Reservierung überschriebene Vereinbarung, in der für ein Interesse am Objekt „An der Frauenkirche Dresden“ eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000  festgelegt und konkret folgendes vereinbart wurde: „Die Reservierungsgebühr wird mit der Marketing- bzw. Finanzvermittlungsgebühr verrechnet. Sollte der Kaufvertrag nach Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen nicht zu Stande kommen, so wird die Reservierungsgebühr selbstverständlich wieder an Sie ausgezahlt.“. Rolf Leube hat den Zeugen zuvor bewusst getäuscht, um die Gelegenheit zum Kauf einer Wohnung im Objekt „An der Frauenkirche in Dresden“ vermitteln zu können, obwohl Rolf Leube bzw. die von Ihm vertretene Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, wie er selber wusste, nicht in der Lage gewesen ist und nicht in der Lage gewesen wäre, dem Zeugen einen entsprechenden Kaufvertrag zu vermitteln. Rolf Leube täuschte dem Geschädigten bewusst vor, dass die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH dem Zeugen die von diesem entrichtete Reservierungsgebühr bei vorliegender vereinbarter Voraussetzung wieder zurückzahlen würde. Der Kaufvertrag wurde daraufhin nicht vermittelt und eine Rückzahlung wurde trotz Vereinbarung ebenfalls nicht gleistet, sodass dem Zeugen ein Vermögensschaden entstanden ist. Am 05.11.2019 wurde von dem Geschädigten gegen Rolf Leube eine Strafanzeige gestellt. Der Angeklagte wird darin beschuldigt, in der Absicht sich oder einen dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen darin beschädigt zu haben, dass er durch Vorspielung falscher Berichtserstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte und unterhielt, strafbar als Betrug.

Rolf Leube wurde im letzten Jahr schon wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung läuft noch bis März 2022.

Am 20.07.2020 wurde das Ermittlungsverfahren laut Herrn Rolf Leube seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen legte der Geschädigte Beschwerde ein, sodass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft erneut aufgerollt wurde.

In der ersten Verhandlung erschien Herr Leube ohne seinen Anwalt, welcher ihm allerdings abriet, sich zum Sachverhalt zu äußern, weshalb inhaltlich keine großen Fortschritte gemacht werden konnten und ein Fortsetzungstermin vereinbart wurde. Jener fand am 25.11.2021 erneut am Amtsgericht Dresden statt.

Hierbei wurde von der Verteidigung die erneute Einstellung des Verfahrens beantragt, welche die Staatsanwaltschaft allerdings mit Bezug auf Weisung der Oberstaatsanwältin ablehnte. Daher erschienen alle Beteiligten sowie der Geschädigte und eine ehemalige Mitarbeiterin von Herrn Rolf Leube am 06.12.2021 im Amtsgericht Dresden zum dritten Verhandlungstermin.

Zu Beginn wurde der Geschädigte persönlich befragt. Er teilte dem Gericht mit, dass der Kontakt zu Herrn Leube über seine Schwester entstand und daher ein kleiner Vertrauensbonus für den Angeklagten vorherrschte. „Mr. Dresden“ drängte den Geschädigten zur Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000 an die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, da die genannte Immobilie angeblich extrem nachgefragt sei und entsprechend schnell vergriffen wäre. Die Zahlung erfolgte daraufhin wenig später, im Anschluss wurde der Geschädigte von Herrn Rolf Leube über drei Jahre lang hingehalten was den endgültigen Kaufvertrag anging, da die Baugenehmigung angeblich noch nicht erteilt wurde, obwohl das Objekt bereits 2016, wie der Anwalt des Geschädigten herausfand, global an einen Großinvestor veräußert wurde.

Im Jahr 2018 teilte der Geschädigte Herrn Rolf Leube dann mit, dass er von dem Kauf der Immobilie absieht und seine Reservierungsgebühr entsprechend zurückerstattet haben möchte, da er mittlerweile ein ungutes Gefühl bei der Sache bekam. Rolf Leube quittierte den Wunsch seines Kunden mit erneuten Ausreden und der Empfehlung, sich noch zu gedulden, da es sich um eine einmalige Chance handle, ein solches „Top Objekt“ zu erwerben. Bei einem letzten Telefonat mit Herrn Leube teilte der Geschädigte ihm mit, dass er einen Anwalt einschalten werde, sollte die Reservierungsgebühr nicht umgehend zurückgezahlt werden. „Mr. Dresden“ beendete das Gespräch mit den Worten „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben.“.

Daraufhin stelle der Geschädigte letztendlich Strafanzeige wegen Betruges gegen Rolf Leube als Person, da die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH im Jahr 2019 Insolvenz angemeldet hat. Die Reservierungsgebühr wurde von der Firma nicht zurückgezahlt.

Im Laufe des Verfahrens bot die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine vorläufige Einstellung des Verfahrens unter der Voraussetzung der Zahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von € 2.000 an den Kläger nach §153 a Abs. 2 Strafprozessordnung an. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt nahm Herr Leube das, laut vorsitzendem Richter „sehr entgegenkommende“, Angebot an.

Der Verfahrensverlauf und das Verhalten von Rolf Leube deckt sich mit den von ehemaligen Mitarbeitern geäußerten Erfahrungen mit „Mr. Dresden“. So legen diese vermehrt auf dem Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com dar, dass das Gehalt oft unpünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde. Auch wird von nicht zurückgezahlten Verbindlichkeiten an ehemalige Kunden berichtet, exemplarisch dafür steht das oben angeführte Beispiel des Berliner Kunden. Auch weitere Erfahrungen mit Rolf Leube als Arbeitgeber wurden durch das Verfahren bestätigt, so ist auf www.kununu.com die Rede von Ausfälligkeiten in der alltäglichen Kommunikation und einem generell nicht akzeptablen Verhalten von „Mr. Dresden“. Diese Meinungen sind die, die beim Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com teilweise zu finden sind. Eigene Recherchen dazu haben wir nicht angestellt. Außergewöhnlich ist, dass sogar der vorsitzende Richter im oben genannten Verfahren das Verhalten von Rolf Leube mit den Worten „seine Arroganz ist unerträglich“ kommentierte.

 

Wie lässt sich das Oktoberfest mit Luxusimmobilien in Dresden verbinden?

Disy: Herr Leube, wie viele Male waren Sie schon auf dem Oktoberfest in München?

RL: Als ich meine Zweigstelle von 1991 – 1994 in München hatte, war ich jedes Jahr dort eingeladen und habe auch meine Stammklienten und Mitarbeiter eingeladen. Jedoch der erste Besuch war 1988 und ich war nochmals in 2007 und 2011 auf den „Wiesn“. In dieser Zeitspanne hat sich sehr viel getan und es gab Zeiten, als man noch spontan auf die „Wiesn“ gehen konnte.

Disy: Dann haben Sie reichliche Erfahrung mit dem Oktoberfest gesammelt. Was hat Sie dabei immer fasziniert?

RL: Zunächst einmal das allgemeine Flair, die ständig tolle Stimmung und die Begeisterungsfähigkeit der „Wiesn-Besucher“ sowie der Veranstalter. Wenn man dieses Fest mit anderen Festen in Deutschland und auf der Welt vergleichen möchte, dann gibt es einfach nichts Vergleichbares.

Disy: Sie haben auch viele Stammklienten, die aus ganz Deutschland und der Schweiz kommen, auf die „Wiesn“ eingeladen. Diese waren in der Regel zum ersten Mal da. Welches Feedback haben Sie erhalten?

RL: Bisher hatte ich keinen einzigen Klienten, der unzufrieden war. Es haben alle im Team mitgemacht und haben sich anschließend durch Gegeneinladungen außergewöhnlich bedankt. Wir sprechen heute noch über diese Erlebnisse bei unseren Begegnungen.

Disy: Sie haben aus Ihrer Zeit, als Sie die Zweigstelle in München geleitet haben, noch viele Stammklienten in der heutigen persönlichen Betreuung. Wie denken diese über den Immobilienstandort Dresden?

RL: Mittlerweile haben diese Stammklienten jeder mindestens eine Immobilie als Kapitalanlage in Dresden und sind von den Rahmenbedingungen positiv überrascht, da sich Dresden seit 2007 sehr gut entwickelt hat. Nach der neuesten Rendite-Städte-Ranking-Studie von 50 deutschen Städten (7/14) wechseln sich München und Dresden in fast allen Kategorien ab. Die beste Kategorie ist immer noch das Preis-Leistungs-Verhältnis, welches in Dresden im Vergleich zu allen anderen genannten Städten am besten ist. In der Miete sowie auch in der Wertsteigerung ist noch viel Luft nach oben. Experten gehen davon aus, dass die Angleichung sicherlich in den nächsten 5 – 10 Jahren erreicht ist. Vor kurzem wurde auch festgestellt, dass nach Abzug der Arbeitslosenstatistik die Kaufkraft gegenüber den alten Bundesländern nur noch 1€ Differenz aufweist. Die Spareinlagen in Dresden sind im Verhältnis zu vielen anderen Städten sehr hoch. Sachsen hat die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung von allen Bundesländern.

Disy: Welche Synergieeffekte bringen Ihnen das Oktoberfest in Verbindung mit Luxusimmobilien?

RL: Wenn ein gutes Geschäft gemacht wird, soll man sich auch belohnen und feiern. Was gibt es da besseres als das Oktoberfest. Dieses Fest bleibt stärker in Erinnerung. Wenn man alle Kapitalanleger und Investoren in Dresden zusammen zählt, sind die stärkste Investorengruppe die Münchner. Somit gehe ich davon aus, dass auch dieses Jahr viele meiner Stammklienten das Oktoberfest in vollen Zügen genießen werden. Wie die Karten für das Oktoberfest sind auch die Luxusimmobilien knapp. Deshalb machen Sie keinen Fehler, wenn Sie in die 1A-Lagen in Dresden in Verbindung mit einer Luxusimmobilie investieren. So bleibt Ihre Investition erhalten.

Disy: Was würden Sie den Oktoberfestbesuchern und –veranstaltern empfehlen?

RL: Natürlich in Luxusimmobilien in 1A-Lage in Dresden zu investieren. Wir haben die besten Rahmenbedingungen: niedrigste Zinsen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und noch die eine oder andere Immobilie, die wir aus unserem Portfolio anbieten können. Wenn nicht jetzt, wann dann? Handeln Sie sofort, sonst könnte es zu spät sein.

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