Voraussichtlich ab 01.09.2024 neue Internetseite.

Gegendarstellung / bzw Richtigstellung von Rolf Leube alias "Mr. Dresden"
 

So steht es im Internet /ist nur bedingt richtig

Rolf Leube alias „Mr. Dresden“ – Betrugsverfahren am Amtsgericht Dresden (222 Ds 317 Js 55262/19)

Der Finanzberater und Immobilienmakler Rolf Leube aus Dresden, welcher momentan Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, der Rolf Leube Consulting GmbH ist, auch bekannt als „Mr. Dresden“, wie er sich selber gerne nennt, musste sich am 04.11.2021 vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Grund war ein vormals eingestelltes Strafverfahren wegen Betruges. Das Aktenzeichen lautet 222 Ds 317 Js 55262/19.

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten Rolf Leube folgenden Sachverhalt zur Last: Am 27./28.04.2015 unterzeichneten der Zeuge und Rolf Leube als Vertreter der Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH eine mit Reservierung überschriebene Vereinbarung, in der für ein Interesse am Objekt „An der Frauenkirche Dresden“ eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000  festgelegt und konkret folgendes vereinbart wurde: „Die Reservierungsgebühr wird mit der Marketing- bzw. Finanzvermittlungsgebühr verrechnet. Sollte der Kaufvertrag nach Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen nicht zu Stande kommen, so wird die Reservierungsgebühr selbstverständlich wieder an Sie ausgezahlt.“. Rolf Leube hat den Zeugen zuvor bewusst getäuscht, um die Gelegenheit zum Kauf einer Wohnung im Objekt „An der Frauenkirche in Dresden“ vermitteln zu können, obwohl Rolf Leube bzw. die von Ihm vertretene Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, wie er selber wusste, nicht in der Lage gewesen ist und nicht in der Lage gewesen wäre, dem Zeugen einen entsprechenden Kaufvertrag zu vermitteln. Rolf Leube täuschte dem Geschädigten bewusst vor, dass die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH dem Zeugen die von diesem entrichtete Reservierungsgebühr bei vorliegender vereinbarter Voraussetzung wieder zurückzahlen würde. Der Kaufvertrag wurde daraufhin nicht vermittelt und eine Rückzahlung wurde trotz Vereinbarung ebenfalls nicht gleistet, sodass dem Zeugen ein Vermögensschaden entstanden ist. Am 05.11.2019 wurde von dem Geschädigten gegen Rolf Leube eine Strafanzeige gestellt. Der Angeklagte wird darin beschuldigt, in der Absicht sich oder einen dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen darin beschädigt zu haben, dass er durch Vorspielung falscher Berichtserstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte und unterhielt, strafbar als Betrug.

Rolf Leube wurde im letzten Jahr schon wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung läuft noch bis März 2022.

Am 20.07.2020 wurde das Ermittlungsverfahren laut Herrn Rolf Leube seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen legte der Geschädigte Beschwerde ein, sodass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft erneut aufgerollt wurde.

In der ersten Verhandlung erschien Herr Leube ohne seinen Anwalt, welcher ihm allerdings abriet, sich zum Sachverhalt zu äußern, weshalb inhaltlich keine großen Fortschritte gemacht werden konnten und ein Fortsetzungstermin vereinbart wurde. Jener fand am 25.11.2021 erneut am Amtsgericht Dresden statt.

Hierbei wurde von der Verteidigung die erneute Einstellung des Verfahrens beantragt, welche die Staatsanwaltschaft allerdings mit Bezug auf Weisung der Oberstaatsanwältin ablehnte. Daher erschienen alle Beteiligten sowie der Geschädigte und eine ehemalige Mitarbeiterin von Herrn Rolf Leube am 06.12.2021 im Amtsgericht Dresden zum dritten Verhandlungstermin.

Zu Beginn wurde der Geschädigte persönlich befragt. Er teilte dem Gericht mit, dass der Kontakt zu Herrn Leube über seine Schwester entstand und daher ein kleiner Vertrauensbonus für den Angeklagten vorherrschte. „Mr. Dresden“ drängte den Geschädigten zur Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000 an die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, da die genannte Immobilie angeblich extrem nachgefragt sei und entsprechend schnell vergriffen wäre. Die Zahlung erfolgte daraufhin wenig später, im Anschluss wurde der Geschädigte von Herrn Rolf Leube über drei Jahre lang hingehalten was den endgültigen Kaufvertrag anging, da die Baugenehmigung angeblich noch nicht erteilt wurde, obwohl das Objekt bereits 2016, wie der Anwalt des Geschädigten herausfand, global an einen Großinvestor veräußert wurde.

Im Jahr 2018 teilte der Geschädigte Herrn Rolf Leube dann mit, dass er von dem Kauf der Immobilie absieht und seine Reservierungsgebühr entsprechend zurückerstattet haben möchte, da er mittlerweile ein ungutes Gefühl bei der Sache bekam. Rolf Leube quittierte den Wunsch seines Kunden mit erneuten Ausreden und der Empfehlung, sich noch zu gedulden, da es sich um eine einmalige Chance handle, ein solches „Top Objekt“ zu erwerben. Bei einem letzten Telefonat mit Herrn Leube teilte der Geschädigte ihm mit, dass er einen Anwalt einschalten werde, sollte die Reservierungsgebühr nicht umgehend zurückgezahlt werden. „Mr. Dresden“ beendete das Gespräch mit den Worten „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben.“.

Daraufhin stelle der Geschädigte letztendlich Strafanzeige wegen Betruges gegen Rolf Leube als Person, da die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH im Jahr 2019 Insolvenz angemeldet hat. Die Reservierungsgebühr wurde von der Firma nicht zurückgezahlt.

Im Laufe des Verfahrens bot die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine vorläufige Einstellung des Verfahrens unter der Voraussetzung der Zahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von € 2.000 an den Kläger nach §153 a Abs. 2 Strafprozessordnung an. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt nahm Herr Leube das, laut vorsitzendem Richter „sehr entgegenkommende“, Angebot an.

Der Verfahrensverlauf und das Verhalten von Rolf Leube deckt sich mit den von ehemaligen Mitarbeitern geäußerten Erfahrungen mit „Mr. Dresden“. So legen diese vermehrt auf dem Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com dar, dass das Gehalt oft unpünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde. Auch wird von nicht zurückgezahlten Verbindlichkeiten an ehemalige Kunden berichtet, exemplarisch dafür steht das oben angeführte Beispiel des Berliner Kunden. Auch weitere Erfahrungen mit Rolf Leube als Arbeitgeber wurden durch das Verfahren bestätigt, so ist auf www.kununu.com die Rede von Ausfälligkeiten in der alltäglichen Kommunikation und einem generell nicht akzeptablen Verhalten von „Mr. Dresden“. Diese Meinungen sind die, die beim Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com teilweise zu finden sind. Eigene Recherchen dazu haben wir nicht angestellt. Außergewöhnlich ist, dass sogar der vorsitzende Richter im oben genannten Verfahren das Verhalten von Rolf Leube mit den Worten „seine Arroganz ist unerträglich“ kommentierte.

 

Warum Eigentumswohnungen in Dresden kaufen?

"Mr. Dresden" alias Rolf Leube antwortet

DW: Wie gehen Sie mit der Rolle „Mr. Dresden“ um und was haben Sie bisher erlebt?

RL: Wenn man mitten in der Stadt im Kurländer Palais residiert und somit oftmals in der Innenstadt unterwegs ist,  wird man häufiger auf den „Mr. Dresden“ angesprochen. Überraschenderweise sind viele ausländische Gäste dabei, die bereits von „Mr. Dresden“ gehört haben. Es ist mir immer wieder eine Ehre, als „Mr. Dresden“ die Stadt Dresden mitzugestalten und mit zu präsentieren. Als ich vor kurzem eine zweitägige Geschäftsreise in die Schweiz hatte, wurde ich ebenfalls in der Rolle als „Mr. Dresden“ angesprochen. Ich war überrascht, wie viele Schweizer Dresden schon kennen und teilweise zugeben mussten, dass Dresden wirklich eine der schönsten Städte der Welt ist. Mittlerweile  investieren immer mehr Schweizer in Dresdner Immobilien und haben daher die Möglichkeit, bei der jährlichen Eigentümerversammlung Dresden immer wieder zu besuchen und die Entwicklung der Stadt anzusehen. Meine  Immobilien-Stammklienten kommen gerne jährlich zur Eigentümerversammlung und verbinden diesen Besuch mit einem verlängerten Wochenende, so dass diese auch immer die Entwicklung der Stadt Dresden mit verfolgen können.

 

DW: Was gibt es Neues vom Immobilienmarkt in Dresden?

RL: Viele Immobilieninvestoren nutzen derzeit die Niedrigzinsphase. Wer clever ist, kauft jetzt, da keiner weiß, wann die Zinsen wieder nach oben gehen. Jedoch viele wissen auch, dass ab 1. Januar 2015 der Mindestlohn eingeführt wird und dass die Gewerkschaften sicherlich höhere Lohnforderungen stellen werden. Damit wird die Lohn-Preis-Spirale angekurbelt. Die Experten sind sich einig, dass dann die Inflation und somit auch der Zins moderat ansteigen werden.

 

DW: Gibt es etwas Neues zur Mietpreisbremse?

RL: Es ist zwar bis Ende des Monats noch politische Sommerpause, aber ich gehe davon aus, dass ab September die Diskussion um die Mietpreisbremse weiter geht, und dass dann irgendwann dieses Gesetz verabschiedet wird. Wir sind jetzt auch alle gespannt, wie die Landtagswahlen in Sachsen ausgehen.

 

DW: Welche Fragen stellt der Immobilieninteressent, wenn er sich bei Ihnen beraten lässt?

RL: Man muss zwischen zwei Käufergruppen unterscheiden. Der Käufer, der bereits schon eine Immobilie besitzt, ist in der Regel gut informiert. Hingegen ist der Erstkäufer etwas ängstlich, hat ein gesundes Misstrauen und viele Fragen. In der Regel benötigt er zwei bis vier Beratungsgespräche von jeweils zwei Stunden, um über das Know-How zu  verfügen, eine Entscheidung treffen zu können. Wer das Potential hat, sollte unbedingt in Immobilien investieren. Wie ich bereits mehrfach erwähnt habe, werden wir langfristig Münchner Verhältnisse bekommen. Jeder fünfte Dresdner  kann sich eine Immobilie leisten. Bisher hat aber nur jeder achte gekauft. Europa hat eine Eigentumsquote von 71 Prozent. Deutschland dagegen liegt bei 44 Prozent, und Dresden nur bei 14 Prozent. Die Zielsetzung unserer Stadt sollte so sein, dass mindestens eine Eigentumsquote von 20 Prozent erreicht wird. Alle großen Weststädte ab 300.000 Einwohner liegen bereits weit über 20 Prozent.

 

DW: Welche Immobilienzielgruppe ist derzeit am stärksten unterwegs?

RL: In erster Linie sind das die Ärzte, dann Diejenigen, die die Niedrigzinsphase nutzen wollen und Diejenigen, die ihr Geld in Sicherheit bringen wollen.

 

DW: Zuletzt würde uns noch interessieren, wie denn die derzeitige Mietenentwicklung aussieht?

RL: Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist, wie bereits bekannt, höher als das Angebot und somit werden neue Höchstpreismieten aufgerufen, die auch bezahlt werden. Mieter, die aus Städten wie München, Düsseldorf oder Freiburg kommen, sind die höheren Mieten bereits gewöhnt und freuen sich immer wieder, was sie hier in Dresden für die Kaltmiete alles bekommen. Deshalb fordere ich wie immer jeden Dresdner auf, der die Potenziale hat, zu kaufen, zu kaufen und nochmals zu kaufen!

 

Die vollständige Ausgabe der "Dresdner Woche" finden Sie hier.

Quelle: Dresdner Woche 30/2014

Zurück