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Gegendarstellung / bzw Richtigstellung von Rolf Leube alias "Mr. Dresden"
 

So steht es im Internet /ist nur bedingt richtig

Rolf Leube alias „Mr. Dresden“ – Betrugsverfahren am Amtsgericht Dresden (222 Ds 317 Js 55262/19)

Der Finanzberater und Immobilienmakler Rolf Leube aus Dresden, welcher momentan Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, der Rolf Leube Consulting GmbH ist, auch bekannt als „Mr. Dresden“, wie er sich selber gerne nennt, musste sich am 04.11.2021 vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Grund war ein vormals eingestelltes Strafverfahren wegen Betruges. Das Aktenzeichen lautet 222 Ds 317 Js 55262/19.

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten Rolf Leube folgenden Sachverhalt zur Last: Am 27./28.04.2015 unterzeichneten der Zeuge und Rolf Leube als Vertreter der Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH eine mit Reservierung überschriebene Vereinbarung, in der für ein Interesse am Objekt „An der Frauenkirche Dresden“ eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000  festgelegt und konkret folgendes vereinbart wurde: „Die Reservierungsgebühr wird mit der Marketing- bzw. Finanzvermittlungsgebühr verrechnet. Sollte der Kaufvertrag nach Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen nicht zu Stande kommen, so wird die Reservierungsgebühr selbstverständlich wieder an Sie ausgezahlt.“. Rolf Leube hat den Zeugen zuvor bewusst getäuscht, um die Gelegenheit zum Kauf einer Wohnung im Objekt „An der Frauenkirche in Dresden“ vermitteln zu können, obwohl Rolf Leube bzw. die von Ihm vertretene Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, wie er selber wusste, nicht in der Lage gewesen ist und nicht in der Lage gewesen wäre, dem Zeugen einen entsprechenden Kaufvertrag zu vermitteln. Rolf Leube täuschte dem Geschädigten bewusst vor, dass die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH dem Zeugen die von diesem entrichtete Reservierungsgebühr bei vorliegender vereinbarter Voraussetzung wieder zurückzahlen würde. Der Kaufvertrag wurde daraufhin nicht vermittelt und eine Rückzahlung wurde trotz Vereinbarung ebenfalls nicht gleistet, sodass dem Zeugen ein Vermögensschaden entstanden ist. Am 05.11.2019 wurde von dem Geschädigten gegen Rolf Leube eine Strafanzeige gestellt. Der Angeklagte wird darin beschuldigt, in der Absicht sich oder einen dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen darin beschädigt zu haben, dass er durch Vorspielung falscher Berichtserstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte und unterhielt, strafbar als Betrug.

Rolf Leube wurde im letzten Jahr schon wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung läuft noch bis März 2022.

Am 20.07.2020 wurde das Ermittlungsverfahren laut Herrn Rolf Leube seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen legte der Geschädigte Beschwerde ein, sodass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft erneut aufgerollt wurde.

In der ersten Verhandlung erschien Herr Leube ohne seinen Anwalt, welcher ihm allerdings abriet, sich zum Sachverhalt zu äußern, weshalb inhaltlich keine großen Fortschritte gemacht werden konnten und ein Fortsetzungstermin vereinbart wurde. Jener fand am 25.11.2021 erneut am Amtsgericht Dresden statt.

Hierbei wurde von der Verteidigung die erneute Einstellung des Verfahrens beantragt, welche die Staatsanwaltschaft allerdings mit Bezug auf Weisung der Oberstaatsanwältin ablehnte. Daher erschienen alle Beteiligten sowie der Geschädigte und eine ehemalige Mitarbeiterin von Herrn Rolf Leube am 06.12.2021 im Amtsgericht Dresden zum dritten Verhandlungstermin.

Zu Beginn wurde der Geschädigte persönlich befragt. Er teilte dem Gericht mit, dass der Kontakt zu Herrn Leube über seine Schwester entstand und daher ein kleiner Vertrauensbonus für den Angeklagten vorherrschte. „Mr. Dresden“ drängte den Geschädigten zur Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000 an die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, da die genannte Immobilie angeblich extrem nachgefragt sei und entsprechend schnell vergriffen wäre. Die Zahlung erfolgte daraufhin wenig später, im Anschluss wurde der Geschädigte von Herrn Rolf Leube über drei Jahre lang hingehalten was den endgültigen Kaufvertrag anging, da die Baugenehmigung angeblich noch nicht erteilt wurde, obwohl das Objekt bereits 2016, wie der Anwalt des Geschädigten herausfand, global an einen Großinvestor veräußert wurde.

Im Jahr 2018 teilte der Geschädigte Herrn Rolf Leube dann mit, dass er von dem Kauf der Immobilie absieht und seine Reservierungsgebühr entsprechend zurückerstattet haben möchte, da er mittlerweile ein ungutes Gefühl bei der Sache bekam. Rolf Leube quittierte den Wunsch seines Kunden mit erneuten Ausreden und der Empfehlung, sich noch zu gedulden, da es sich um eine einmalige Chance handle, ein solches „Top Objekt“ zu erwerben. Bei einem letzten Telefonat mit Herrn Leube teilte der Geschädigte ihm mit, dass er einen Anwalt einschalten werde, sollte die Reservierungsgebühr nicht umgehend zurückgezahlt werden. „Mr. Dresden“ beendete das Gespräch mit den Worten „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben.“.

Daraufhin stelle der Geschädigte letztendlich Strafanzeige wegen Betruges gegen Rolf Leube als Person, da die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH im Jahr 2019 Insolvenz angemeldet hat. Die Reservierungsgebühr wurde von der Firma nicht zurückgezahlt.

Im Laufe des Verfahrens bot die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine vorläufige Einstellung des Verfahrens unter der Voraussetzung der Zahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von € 2.000 an den Kläger nach §153 a Abs. 2 Strafprozessordnung an. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt nahm Herr Leube das, laut vorsitzendem Richter „sehr entgegenkommende“, Angebot an.

Der Verfahrensverlauf und das Verhalten von Rolf Leube deckt sich mit den von ehemaligen Mitarbeitern geäußerten Erfahrungen mit „Mr. Dresden“. So legen diese vermehrt auf dem Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com dar, dass das Gehalt oft unpünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde. Auch wird von nicht zurückgezahlten Verbindlichkeiten an ehemalige Kunden berichtet, exemplarisch dafür steht das oben angeführte Beispiel des Berliner Kunden. Auch weitere Erfahrungen mit Rolf Leube als Arbeitgeber wurden durch das Verfahren bestätigt, so ist auf www.kununu.com die Rede von Ausfälligkeiten in der alltäglichen Kommunikation und einem generell nicht akzeptablen Verhalten von „Mr. Dresden“. Diese Meinungen sind die, die beim Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com teilweise zu finden sind. Eigene Recherchen dazu haben wir nicht angestellt. Außergewöhnlich ist, dass sogar der vorsitzende Richter im oben genannten Verfahren das Verhalten von Rolf Leube mit den Worten „seine Arroganz ist unerträglich“ kommentierte.

 

Kapitalanlagen in Dresdner Immobilien - Darf es etwas Luxus sein?

Finanzielle Unabhängigkeit: Rolf Leube empfiehlt in Dresden Kauf von Premium-Immobilien

„Ohne Ziele ist das Leben sinnlos“, sagt einer, der sich immer wieder neue setzt, der seinen Beruf als Berufung betrachtet: Rolf Leube, Verkäufer von Luxus-Immobilien. Sein Büro hat der gebürtige Freiburger in Dresden nicht irgendwo, sondern im denkmalgerecht sanierten Kurländer Palais. Dort sprach er mit dem TOP-Magazin Dresden/Ostsachsen über die Philosophie seiner Firma, der Rolf Leube & Partner Finanz- und wirtschaftsvermittlungs- und Beratungsgesellschaft mbH, gegründet 1990. Das deutschlandweit agierende Dienstleistungsunternehmen verfolgt das Ziel, seine Kunden bis zur finanziellen Unabhängigkeit zu begleiten. Und
dazu sei der Erwerb einer oder mehrerer Immobilien unverzichtbar. Solch ein Sachwert gehöre in jedes Portfolio, meint der erfahrene Experte.

TOP: Weshalb empfehlen Sie den Kauf von Luxus-Immobilien, und was versteht man exakt darunter?

Rolf Leube: Luxus-Immobilien beginnen in den alten Bundesländern bei einem Verkaufspreis von 800.000 Euro. In Dresden – seit 1998 konzentriere ich meine Aktivitäten auf diese Stadt – zählt Wohneigentum in kernsanierten denkmalgeschützten Gebäuden ab 100 Quadratmetern Wohnfläche zu diesem Segment. Durch die Sonderabschreibung (AfA) für Denkmal schutzobjekte setzte ein regelrechter Run auf diese ein mit dem Ergebnis, dass in Sachsens Landeshauptstadt inzwischen rund 90 Prozent der infrage kommenden Objekte kernsaniert sind. Aus diesem Grunde werden wir uns ab 2013 auf Luxus-Immobilien im Neubau konzentrieren. Besonders unter dem Aspekt der Krisensicherheit ist eine Investition in das Premiumsegment eine kluge Wahl. Neben der erstklassigen Bauqualität und der hochwertigen Ausstattung ist es vor allem aber die Lage, die über top oder flop entscheidet. Dass allein durch die Ver knappung des Angebots die Preise in bevorzugten Gegenden künftig steigen werden, liegt auf der Hand. Da muss man kein Hellseher sein.

TOP: Wie viele Luxus-Immobilien in Dresden konnten Sie denn bisher vermitteln?

Rolf Leube: Den Anfang machte das sogenannte LöwenkopfPalais in Striesen. Insgesamt sind es bis heute 64 Objekte, dazu sieben in Radebeul. Zuerst kooperierten wir mit verschiedenen Bauträgern, aber nachdem sich die Zusammenarbeit mit USD, dem Marktführer für die Sanierung denkmalgeschützter Objekte, als ausgesprochen positiv erwiesen hatte, wurde er unser bevorzugter Partner. Erfolgreich verkauft wurden im Laufe der Jahre beispielsweise das Keppschloss, die Villen Goetheallee 14 und 15, die Königstraße 19 und weitere Objekte.

TOP: Was macht den Kauf von hochwertigen Immobilien in Dresden so interessant?

Rolf Leube: Das ist auf jeden Fall der Preis. Während Bauland in München durchschnittlich 1200 bis 1300 Euro je Quadratmeter kostet, bekommt man ihn in Dresden für lediglich 250 bis 400 Euro. Man kann sagen, dass der Preis einer Neubau-Villa in Elbflorenz nur ein Drittel von dem ausmacht, was ein Käufer für den gleichen Standard in Bayerns Hauptstadt bezahlen müsste. Dieses Gefälle ist es auch, weshalb wir seit 2008 einen regelrechten Immobilien-Boom erleben. Ich schätze, dieser wird 2013 und 2014 noch anhalten, zumal Dresden weiterhin Zuzug verzeichnet und sich als Stadt der Wissenschaft und der „Reichen und Schönen“ in zunehmendem Maße profiliert. Investoren sind darauf erpicht, von den „Schnäpp chen“ zu profitieren.

TOP: Und was ist mit sächsischen Mittelständlern und den unzähligen „Normalverdienern“, für die kommen derartige Immobilien ja wohl kaum in Betracht?

Rolf Leube: Ich bin der Auffassung, dass sich jeder fünfte Dresdner, der ein festes Einkommen hat, eine Immobilie leisten könnte. Es muss ja nicht ein Luxus-Loft sein. Beträgt die Wohneigentumsquote in München ca. 25 Prozent, liegt sie in Dresden gegenwärtig bei ca. 14 Prozent. „Gesund“ wären ca. 20 Prozent. Da ist noch Luft nach oben, vor allem wenn man bedenkt, dass viele Menschen ihr Geld auf unattraktiven Bank -
konten bunkern. Wer mit dem Gedanken spielt, eine unbefriedigende Kapitalanlage durch ein sinnvolles Investment in Sachwerte zu ersetzen, sollte mit uns Kontakt aufnehmen. Übrigens gehören wir zu den wenigen Gesellschaften in Deutschland, die nicht nur Produkte vermitteln, sondern in Finanzdingen begleitend beraten – verbindlich, mit Haftungsgarantien. Ziel ist immer das Erreichen der finanziellen Unabhängigkeit. Der eine braucht dazu 50.000 Euro im Jahr, der andere 500.000 Euro oder mehr. Wichtig ist immer die Absicherung des größten von insgesamt sieben finanziellen Risiken – das Eintreten des Pflegefalls im Alter.

TOP: Kann Immobilienbesitz nicht aber auch zur finanziellen Belastung werden?

Rolf Leube: Sicherlich, wenn die Finanzierung nicht funktioniert, wenn unvorhersehbare Kosten auftreten oder ein als Kapitalanlage erworbenes Anwesen über längere Zeit leer steht. Aus diesem Grunde ist ja eine qualifizierte Beratung im Rahmen eines ganzheitlichen Finanzkonzeptes so notwendig. Luxus-Immobilien, die ich meinen Klienten empfehle, gleich ob zur Eigennutzung oder als konservative Investition, befinden sich prinzipiell in Top-Lagen und werden mit großer Wahrschein lichkeit im Wert steigen. Und weil hervorragende Bauqualität selbstverständlich ist, bewegen sich die Kosten für die Instandhaltung auch auf einem berechenbaren Niveau. Eines darf man auch nicht vergessen: Zum eigenen Haus entwickelt der Besitzer meist eine sehr enge Beziehung. Es ist sein Heim, sein sicherer Hafen und macht einen guten Teil seiner Lebensqualität aus. Solch einen Besitz zu haben, macht gelassen, in Krisen- und guten Zeiten.

TOP: Sie sagten, dass Sie ab 2013 in Dresden den Neubau von Luxus-Immobilien forcieren wollen. Wird es nicht schwierig werden, dafür geeignete Flächen zu finden?

Rolf Leube: Ich meine, die Weichen sind gestellt, denn ein Bauträger plant in der Regel zwei bis drei Jahre im Voraus. Aus offiziellen Statistiken geht hervor, dass in Dresden noch eine größere unbebaute Fläche vorhanden ist. Was schon in trockenen Tüchern steckt, sind ein Neubau auf dem Grundstück Salzgasse 6 sowie das sogenannte Neumarkt-Palais an der Ecke Rampische Straße/Salzgasse. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in Zukunft noch viele Dresdner und solche, die es werden wollen, zu glücklichen Immobilienbesitzern machen können.

 

Quelle: Erschienen in der Winterausgabe des top-magazins dresden/ostsachsen, Copyright: progressmedia verlag und werbeagentur gmbh

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