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Gegendarstellung / bzw Richtigstellung von Rolf Leube alias "Mr. Dresden"
 

So steht es im Internet /ist nur bedingt richtig

Rolf Leube alias „Mr. Dresden“ – Betrugsverfahren am Amtsgericht Dresden (222 Ds 317 Js 55262/19)

Der Finanzberater und Immobilienmakler Rolf Leube aus Dresden, welcher momentan Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, der Rolf Leube Consulting GmbH ist, auch bekannt als „Mr. Dresden“, wie er sich selber gerne nennt, musste sich am 04.11.2021 vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Grund war ein vormals eingestelltes Strafverfahren wegen Betruges. Das Aktenzeichen lautet 222 Ds 317 Js 55262/19.

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten Rolf Leube folgenden Sachverhalt zur Last: Am 27./28.04.2015 unterzeichneten der Zeuge und Rolf Leube als Vertreter der Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH eine mit Reservierung überschriebene Vereinbarung, in der für ein Interesse am Objekt „An der Frauenkirche Dresden“ eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000  festgelegt und konkret folgendes vereinbart wurde: „Die Reservierungsgebühr wird mit der Marketing- bzw. Finanzvermittlungsgebühr verrechnet. Sollte der Kaufvertrag nach Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen nicht zu Stande kommen, so wird die Reservierungsgebühr selbstverständlich wieder an Sie ausgezahlt.“. Rolf Leube hat den Zeugen zuvor bewusst getäuscht, um die Gelegenheit zum Kauf einer Wohnung im Objekt „An der Frauenkirche in Dresden“ vermitteln zu können, obwohl Rolf Leube bzw. die von Ihm vertretene Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, wie er selber wusste, nicht in der Lage gewesen ist und nicht in der Lage gewesen wäre, dem Zeugen einen entsprechenden Kaufvertrag zu vermitteln. Rolf Leube täuschte dem Geschädigten bewusst vor, dass die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH dem Zeugen die von diesem entrichtete Reservierungsgebühr bei vorliegender vereinbarter Voraussetzung wieder zurückzahlen würde. Der Kaufvertrag wurde daraufhin nicht vermittelt und eine Rückzahlung wurde trotz Vereinbarung ebenfalls nicht gleistet, sodass dem Zeugen ein Vermögensschaden entstanden ist. Am 05.11.2019 wurde von dem Geschädigten gegen Rolf Leube eine Strafanzeige gestellt. Der Angeklagte wird darin beschuldigt, in der Absicht sich oder einen dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen darin beschädigt zu haben, dass er durch Vorspielung falscher Berichtserstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte und unterhielt, strafbar als Betrug.

Rolf Leube wurde im letzten Jahr schon wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung läuft noch bis März 2022.

Am 20.07.2020 wurde das Ermittlungsverfahren laut Herrn Rolf Leube seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen legte der Geschädigte Beschwerde ein, sodass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft erneut aufgerollt wurde.

In der ersten Verhandlung erschien Herr Leube ohne seinen Anwalt, welcher ihm allerdings abriet, sich zum Sachverhalt zu äußern, weshalb inhaltlich keine großen Fortschritte gemacht werden konnten und ein Fortsetzungstermin vereinbart wurde. Jener fand am 25.11.2021 erneut am Amtsgericht Dresden statt.

Hierbei wurde von der Verteidigung die erneute Einstellung des Verfahrens beantragt, welche die Staatsanwaltschaft allerdings mit Bezug auf Weisung der Oberstaatsanwältin ablehnte. Daher erschienen alle Beteiligten sowie der Geschädigte und eine ehemalige Mitarbeiterin von Herrn Rolf Leube am 06.12.2021 im Amtsgericht Dresden zum dritten Verhandlungstermin.

Zu Beginn wurde der Geschädigte persönlich befragt. Er teilte dem Gericht mit, dass der Kontakt zu Herrn Leube über seine Schwester entstand und daher ein kleiner Vertrauensbonus für den Angeklagten vorherrschte. „Mr. Dresden“ drängte den Geschädigten zur Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000 an die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, da die genannte Immobilie angeblich extrem nachgefragt sei und entsprechend schnell vergriffen wäre. Die Zahlung erfolgte daraufhin wenig später, im Anschluss wurde der Geschädigte von Herrn Rolf Leube über drei Jahre lang hingehalten was den endgültigen Kaufvertrag anging, da die Baugenehmigung angeblich noch nicht erteilt wurde, obwohl das Objekt bereits 2016, wie der Anwalt des Geschädigten herausfand, global an einen Großinvestor veräußert wurde.

Im Jahr 2018 teilte der Geschädigte Herrn Rolf Leube dann mit, dass er von dem Kauf der Immobilie absieht und seine Reservierungsgebühr entsprechend zurückerstattet haben möchte, da er mittlerweile ein ungutes Gefühl bei der Sache bekam. Rolf Leube quittierte den Wunsch seines Kunden mit erneuten Ausreden und der Empfehlung, sich noch zu gedulden, da es sich um eine einmalige Chance handle, ein solches „Top Objekt“ zu erwerben. Bei einem letzten Telefonat mit Herrn Leube teilte der Geschädigte ihm mit, dass er einen Anwalt einschalten werde, sollte die Reservierungsgebühr nicht umgehend zurückgezahlt werden. „Mr. Dresden“ beendete das Gespräch mit den Worten „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben.“.

Daraufhin stelle der Geschädigte letztendlich Strafanzeige wegen Betruges gegen Rolf Leube als Person, da die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH im Jahr 2019 Insolvenz angemeldet hat. Die Reservierungsgebühr wurde von der Firma nicht zurückgezahlt.

Im Laufe des Verfahrens bot die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine vorläufige Einstellung des Verfahrens unter der Voraussetzung der Zahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von € 2.000 an den Kläger nach §153 a Abs. 2 Strafprozessordnung an. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt nahm Herr Leube das, laut vorsitzendem Richter „sehr entgegenkommende“, Angebot an.

Der Verfahrensverlauf und das Verhalten von Rolf Leube deckt sich mit den von ehemaligen Mitarbeitern geäußerten Erfahrungen mit „Mr. Dresden“. So legen diese vermehrt auf dem Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com dar, dass das Gehalt oft unpünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde. Auch wird von nicht zurückgezahlten Verbindlichkeiten an ehemalige Kunden berichtet, exemplarisch dafür steht das oben angeführte Beispiel des Berliner Kunden. Auch weitere Erfahrungen mit Rolf Leube als Arbeitgeber wurden durch das Verfahren bestätigt, so ist auf www.kununu.com die Rede von Ausfälligkeiten in der alltäglichen Kommunikation und einem generell nicht akzeptablen Verhalten von „Mr. Dresden“. Diese Meinungen sind die, die beim Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com teilweise zu finden sind. Eigene Recherchen dazu haben wir nicht angestellt. Außergewöhnlich ist, dass sogar der vorsitzende Richter im oben genannten Verfahren das Verhalten von Rolf Leube mit den Worten „seine Arroganz ist unerträglich“ kommentierte.

 

"Mr. Dresden" alias Rolf Leube - Die Immobilienpreise steigen - auch in Dresden

DW: Weitere 4 Wochen sind vergangen. Wie war denn der Immobilienmarkt im Mai 2015?

RL: Mittlerweile liegen die Zahlen des ersten Quartals für die deutschen Wohnungspreise vor und im Vergleich zum Vorjahresquartal sind diese Preise um 5,9% gestiegen. Der stärkste Preiseanstieg wurde mit 6,8% im Segment Mehrfamilienhäuser registriert. Angezogen haben auch die Preise von Ein- und Zweifamilienhäusern – im Durchschnitt um 5,8%. Die Preise für Eigentumswohnungen hatten einen Anstieg um 2,8%.

 

DW: Und wo lag Dresden im Vergleich zum Bundesdurchschnitt?

RL: Dresden lag um einiges höher. Jedoch die genauen Zahlen konnte ich noch nicht vom Gutachterausschuss in Dresden erhalten. Daher steigen weiter die Immobilienpreise, da die Nachfrage höher ist als das Angebot. Hinzu kam, dass ein Amtsgericht von Berlin die Mietpreisbremse kippte, da der Mietpreisspiegel nicht auf wissenschaftlicher Basis erhoben wurde. Somit werden wahrscheinlich alle 130 Mietpreisspiegel in Deutschland als nichtig erklärt und es müsste dann eine einheitliche Berechnungsformel geben. Lassen wir uns überraschen.

 

DW: Es sollte doch ab dem 01.06.2015 ein neues Gesetz bzgl. der Frage, wer die Maklerprovision zu zahlen hat, verabschiedet werden. Wie wird dieses Gesetz voraussichtlich in Dresden umgesetzt?

RL: Es wird sicherlich bei dem einen oder anderen Makler eine kurzfristige mentale Umstellung erfordern. Jedoch hat der Profi sicherlich kein Problem von demjenigen die Maklerprovision zu beziehen, der auch den Auftrag erteilt. Es wird sicherlich immer mehr der Vermieter sein, der die Provision zahlen wird. Der Eigentümer hat jedoch den Vorteil, dass er die Provision steuerlich absetzen kann und somit das Finanzamt in der Regel bis nahezu 50% beim Höchststeuersatz beteiligt ist.

 

DW: Gibt es bereits Konzepte von Vermietungsmaklern?

RL: Unsere Kooperationspartner in der Vermietung haben bereits zugesagt, dass die Provision auf mindestens 2 Jahre Vermietungszeit umverteilt wird, d.h., dass wenn ein Mieter nach einem Jahr kündigt, dann wird auch kostenlos weitervermietet. Die Provision wird erst dann anteilig fällig, wenn die 24 Monate abgelaufen sind. Dies fand ich schon einmal eine professionelle Einstellung unserer Partner.

 

DW: Bei Kapitalanlegern spielt die Höhe der Miete und damit die Rendite einer Immobilie ja die wichtigste Rolle. Erwarten Sie Auswirkungen auf Ihre Klienten?

RL: Ich sehe bei meinen Klienten diesbezüglich keine Probleme. Voraussetzung ist natürlich, dass die Wohnung gleich im Anschluss nach der Kündigung wieder vermietet wird. Unsere Statistik sieht seit 1999 sehr positiv aus. Uns beneiden immer wieder die Kollegen, dass wir eine durchschnittliche Vermietungszeit bei großen Wohnungen ab 100 m² von 4,6 Jahren haben. Bei kleineren Wohnungen liegt dieser Durchschnitt bei 3,8 Jahren. Die Eigentumswohnungen, die wir in der Krisenzeit von 1999 – 2006 mit durchschnittlich 6,50 €/m² vermietet haben, erzielen heute bei der Wiedervermietung zwischen 8 – 9 € und in einigen Fällen sogar bis 10 €/m². Bei den Geldanlagen sinken die Zinsen, bei Immobilien steigen die Mieten.

 

DW: Was sagen Sie zu dem Artikel, der diese Woche in der „Welt“ mit der Überschrift „Berlin war gestern, Dresden ist heißer deutscher Immobilienmarkt“ erschienen ist?

RL: Als ich diesen Artikel gelesen habe, hat es meine Arbeit wieder bestätigt. Diese Aussagen konnte ich zu fast 100  % bestätigen, da ich dieses täglich in meinen Beratungen erlebe. Die Praxis hat sich genauso entwickelt, wie im Artikel beschrieben. Am interessantesten war die Aussage „München ist zu teuer, Hamburg ist zu teuer, Berlin wird zu teuer – also sehen sich Investoren nach den nächst besten Alternative um und das ist Dresden.“ Das sind meine Worte schon seit Jahren. Ich finde es immer wieder spannend, dass immer mehr meiner Meinung sind, die ich bereits in der höchsten Krisenphase 1999 hatte.

 

DW: Was ist Ihre Empfehlung in den nächsten 4 Wochen?

RL: Es ist immer wieder die gleiche Aussage: Jeder, der sich eine Immobilie leisten kann, sollte jetzt kaufen. Je länger gewartet wird, desto mehr verliert man an Boden bzgl. Preis und Miete. Denjenigen, der sich unsicher fühlt, bitten wir, entweder einen unserer Vorträge zu besuchen oder um ein persönliches Gespräch.

 

Die vollständige Ausgabe der Dresdner Woche finden Sie hier.

Quelle: Dresdner Woche Ausgabe vom 03.06.2015

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