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Gegendarstellung / bzw Richtigstellung von Rolf Leube alias "Mr. Dresden"
 

So steht es im Internet /ist nur bedingt richtig

Rolf Leube alias „Mr. Dresden“ – Betrugsverfahren am Amtsgericht Dresden (222 Ds 317 Js 55262/19)

Der Finanzberater und Immobilienmakler Rolf Leube aus Dresden, welcher momentan Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, der Rolf Leube Consulting GmbH ist, auch bekannt als „Mr. Dresden“, wie er sich selber gerne nennt, musste sich am 04.11.2021 vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Grund war ein vormals eingestelltes Strafverfahren wegen Betruges. Das Aktenzeichen lautet 222 Ds 317 Js 55262/19.

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten Rolf Leube folgenden Sachverhalt zur Last: Am 27./28.04.2015 unterzeichneten der Zeuge und Rolf Leube als Vertreter der Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH eine mit Reservierung überschriebene Vereinbarung, in der für ein Interesse am Objekt „An der Frauenkirche Dresden“ eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000  festgelegt und konkret folgendes vereinbart wurde: „Die Reservierungsgebühr wird mit der Marketing- bzw. Finanzvermittlungsgebühr verrechnet. Sollte der Kaufvertrag nach Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen nicht zu Stande kommen, so wird die Reservierungsgebühr selbstverständlich wieder an Sie ausgezahlt.“. Rolf Leube hat den Zeugen zuvor bewusst getäuscht, um die Gelegenheit zum Kauf einer Wohnung im Objekt „An der Frauenkirche in Dresden“ vermitteln zu können, obwohl Rolf Leube bzw. die von Ihm vertretene Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, wie er selber wusste, nicht in der Lage gewesen ist und nicht in der Lage gewesen wäre, dem Zeugen einen entsprechenden Kaufvertrag zu vermitteln. Rolf Leube täuschte dem Geschädigten bewusst vor, dass die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH dem Zeugen die von diesem entrichtete Reservierungsgebühr bei vorliegender vereinbarter Voraussetzung wieder zurückzahlen würde. Der Kaufvertrag wurde daraufhin nicht vermittelt und eine Rückzahlung wurde trotz Vereinbarung ebenfalls nicht gleistet, sodass dem Zeugen ein Vermögensschaden entstanden ist. Am 05.11.2019 wurde von dem Geschädigten gegen Rolf Leube eine Strafanzeige gestellt. Der Angeklagte wird darin beschuldigt, in der Absicht sich oder einen dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen darin beschädigt zu haben, dass er durch Vorspielung falscher Berichtserstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte und unterhielt, strafbar als Betrug.

Rolf Leube wurde im letzten Jahr schon wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung läuft noch bis März 2022.

Am 20.07.2020 wurde das Ermittlungsverfahren laut Herrn Rolf Leube seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen legte der Geschädigte Beschwerde ein, sodass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft erneut aufgerollt wurde.

In der ersten Verhandlung erschien Herr Leube ohne seinen Anwalt, welcher ihm allerdings abriet, sich zum Sachverhalt zu äußern, weshalb inhaltlich keine großen Fortschritte gemacht werden konnten und ein Fortsetzungstermin vereinbart wurde. Jener fand am 25.11.2021 erneut am Amtsgericht Dresden statt.

Hierbei wurde von der Verteidigung die erneute Einstellung des Verfahrens beantragt, welche die Staatsanwaltschaft allerdings mit Bezug auf Weisung der Oberstaatsanwältin ablehnte. Daher erschienen alle Beteiligten sowie der Geschädigte und eine ehemalige Mitarbeiterin von Herrn Rolf Leube am 06.12.2021 im Amtsgericht Dresden zum dritten Verhandlungstermin.

Zu Beginn wurde der Geschädigte persönlich befragt. Er teilte dem Gericht mit, dass der Kontakt zu Herrn Leube über seine Schwester entstand und daher ein kleiner Vertrauensbonus für den Angeklagten vorherrschte. „Mr. Dresden“ drängte den Geschädigten zur Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000 an die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, da die genannte Immobilie angeblich extrem nachgefragt sei und entsprechend schnell vergriffen wäre. Die Zahlung erfolgte daraufhin wenig später, im Anschluss wurde der Geschädigte von Herrn Rolf Leube über drei Jahre lang hingehalten was den endgültigen Kaufvertrag anging, da die Baugenehmigung angeblich noch nicht erteilt wurde, obwohl das Objekt bereits 2016, wie der Anwalt des Geschädigten herausfand, global an einen Großinvestor veräußert wurde.

Im Jahr 2018 teilte der Geschädigte Herrn Rolf Leube dann mit, dass er von dem Kauf der Immobilie absieht und seine Reservierungsgebühr entsprechend zurückerstattet haben möchte, da er mittlerweile ein ungutes Gefühl bei der Sache bekam. Rolf Leube quittierte den Wunsch seines Kunden mit erneuten Ausreden und der Empfehlung, sich noch zu gedulden, da es sich um eine einmalige Chance handle, ein solches „Top Objekt“ zu erwerben. Bei einem letzten Telefonat mit Herrn Leube teilte der Geschädigte ihm mit, dass er einen Anwalt einschalten werde, sollte die Reservierungsgebühr nicht umgehend zurückgezahlt werden. „Mr. Dresden“ beendete das Gespräch mit den Worten „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben.“.

Daraufhin stelle der Geschädigte letztendlich Strafanzeige wegen Betruges gegen Rolf Leube als Person, da die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH im Jahr 2019 Insolvenz angemeldet hat. Die Reservierungsgebühr wurde von der Firma nicht zurückgezahlt.

Im Laufe des Verfahrens bot die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine vorläufige Einstellung des Verfahrens unter der Voraussetzung der Zahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von € 2.000 an den Kläger nach §153 a Abs. 2 Strafprozessordnung an. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt nahm Herr Leube das, laut vorsitzendem Richter „sehr entgegenkommende“, Angebot an.

Der Verfahrensverlauf und das Verhalten von Rolf Leube deckt sich mit den von ehemaligen Mitarbeitern geäußerten Erfahrungen mit „Mr. Dresden“. So legen diese vermehrt auf dem Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com dar, dass das Gehalt oft unpünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde. Auch wird von nicht zurückgezahlten Verbindlichkeiten an ehemalige Kunden berichtet, exemplarisch dafür steht das oben angeführte Beispiel des Berliner Kunden. Auch weitere Erfahrungen mit Rolf Leube als Arbeitgeber wurden durch das Verfahren bestätigt, so ist auf www.kununu.com die Rede von Ausfälligkeiten in der alltäglichen Kommunikation und einem generell nicht akzeptablen Verhalten von „Mr. Dresden“. Diese Meinungen sind die, die beim Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com teilweise zu finden sind. Eigene Recherchen dazu haben wir nicht angestellt. Außergewöhnlich ist, dass sogar der vorsitzende Richter im oben genannten Verfahren das Verhalten von Rolf Leube mit den Worten „seine Arroganz ist unerträglich“ kommentierte.

 

"Mr. Dresden" alias Rolf Leube äußert sich zu den möglichen Auswirkungen der Mietpreisbremse

DW: Herr Leube, der April ist vorbei. Wie ist die Immobiliensituation im vergangenen Monat gewesen?

RL: Der Run auf Immobilien in Dresden und unmittelbarer Umgebung ist nach wie vor gegeben. Aus den Gesprächen mit Banken, Immobilienmaklern und Bauträger erkennt man, dass vor allen Dingen die Eigennutzer mit überdurchschnittlichen Immobilienumsätzen glänzen. Der normale Kapitalanleger, der unsere Zielgruppe ist, ist ebenfalls stark unterwegs. Die institutionellen Kapitalanleger und Family Offices sind ebenfalls beim Einkaufen. Jedoch wird die ganze große Welle erst dann kommen, wenn Sachsen bzw. Dresden sich gegen oder für die Mietpreisbremse entscheiden. Die Schnäppchenjäger dagegen verzweifeln in Dresden, da die Preise wie auch die Mieten weiterhin anziehen.

 

DW: Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung in Sachen Mietpreisbremse?

RL: Wir gehen davon, dass diese Entscheidung in den nächsten Wochen fällt. Das Saarland und Sachsen-Anhalt haben sich bereits gegen die Mietpreisbremse entschieden. 10 Bundesländer haben sich für die Mietpreisbremse ausgesprochen. Die restlichen 4 sind noch in der Entscheidungsphase.

 

DW: Man hört in letzter Zeit, dass der Wohnungsmarkt in Dresden immer enger wird. Kann dieses Problem in der Zukunft gelöst werden?

RL: Der Markt kann in absehbarer Zeit nicht befriedigt werden, da es einige Parameter gibt, die man wissen sollte. Zunächst einmal wächst die durchschnittliche Wohnfläche eines Deutschen jährlich um ca. 0,5 %. Das entspricht ungefähr dem gesamten Wohnraum der Stadt Köln – also rund 40 Mio. m². Wir bräuchten somit jedes Jahr ein neues Köln, um den zusätzlichen Raumbedarf zu befriedigen. Des Weiteren haben wir momentan sehr viel Zuwanderung von zwei hauptsächlichen Gruppen: Fachkräfte und Asylanten.

 

DW: Und welche Herausforderungen haben wir spezifisch im Dresdner Wohnungsmarkt?

RL: Wie bekannt ist, ist Dresden die Geburtenhauptstadt Deutschlands. Die Geburtenrate übersteigt die Sterberate – und das führt wiederum zur Verknappung von Wohnraum. Der Zuzug nach Dresden ist im Verhältnis zur Einwohnerzahl Dresdens auch deutschlandweit an erster Stelle. Es ist zu beobachten, dass viele Dresdner, die bisher in anderen Winkeln auf dieser Welt gewohnt und gearbeitet haben, wieder nach Dresden zurückkehren. Leider können wir im Dresdner Immobilienmarkt diese Nachfrage nicht voll befriedigen. Beruhigend ist, dass München nur 0,4 % Leerstand hat und Dresden bezogen auf bewohnbare Wohnungen 2,4 %. Ein gesundes Verhältnis liegt i.d.R. über 3 % Leerstand. Die Tendenz, dass wir Münchner Verhältnisse bekommen, ist immer mehr sichtbar.

 

DW: Sie betreuen fast ausschließlich Kapitalanleger und Investoren. Was ist momentan das Hauptargument für den Immobilienkauf in Dresden?

RL: Nach wie vor hat Dresden das beste Kauf-Mietpreis-Verhältnis. Dieses wurde wiederholt durch die sehr seriöse Immobilienstudie „Risiko-Rendite-Ranking 2015 für 110 deutsche Städte“ von Dr. Lübke & Kelber bestätigt. Darin belegte Dresden den 4. Platz beim Mietpreiserhöhungspotential und den 1. Platz beim Kaufpreiserhöhungspotenzial. Wenn man beide Plätze im Verhältnis zu den anderen Städten in Deutschland sieht, kommt somit der 1. Platz beim Kauf-Mietpreis-Verhältnis heraus. Deshalb sollte aus kaufmännischer Sicht jeder Kapitalanleger bzw. Investor in Dresden kaufen.

 

DW: Was steht alles im Mai 2015 an?

RL: Für die Immobilienbranche ist der wichtigste Termin der G7-Finanzgipfel Ende Mai in Dresden. Dort werden wir hoffentlich erfahren, wie die Weltwirtschaft sich in den nächsten 12 Monaten entwickeln wird und welche Auswirkungen dieses auf den Immobilienmarkt hat.

 

Die vollständige Ausgabe der Dresdner Woche finden Sie hier.

Quelle: Dresdner Woche Ausgabe vom 06.05.2015

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