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Gegendarstellung / bzw Richtigstellung von Rolf Leube alias "Mr. Dresden"
 

So steht es im Internet /ist nur bedingt richtig

Rolf Leube alias „Mr. Dresden“ – Betrugsverfahren am Amtsgericht Dresden (222 Ds 317 Js 55262/19)

Der Finanzberater und Immobilienmakler Rolf Leube aus Dresden, welcher momentan Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, der Rolf Leube Consulting GmbH ist, auch bekannt als „Mr. Dresden“, wie er sich selber gerne nennt, musste sich am 04.11.2021 vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Grund war ein vormals eingestelltes Strafverfahren wegen Betruges. Das Aktenzeichen lautet 222 Ds 317 Js 55262/19.

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten Rolf Leube folgenden Sachverhalt zur Last: Am 27./28.04.2015 unterzeichneten der Zeuge und Rolf Leube als Vertreter der Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH eine mit Reservierung überschriebene Vereinbarung, in der für ein Interesse am Objekt „An der Frauenkirche Dresden“ eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000  festgelegt und konkret folgendes vereinbart wurde: „Die Reservierungsgebühr wird mit der Marketing- bzw. Finanzvermittlungsgebühr verrechnet. Sollte der Kaufvertrag nach Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen nicht zu Stande kommen, so wird die Reservierungsgebühr selbstverständlich wieder an Sie ausgezahlt.“. Rolf Leube hat den Zeugen zuvor bewusst getäuscht, um die Gelegenheit zum Kauf einer Wohnung im Objekt „An der Frauenkirche in Dresden“ vermitteln zu können, obwohl Rolf Leube bzw. die von Ihm vertretene Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, wie er selber wusste, nicht in der Lage gewesen ist und nicht in der Lage gewesen wäre, dem Zeugen einen entsprechenden Kaufvertrag zu vermitteln. Rolf Leube täuschte dem Geschädigten bewusst vor, dass die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH dem Zeugen die von diesem entrichtete Reservierungsgebühr bei vorliegender vereinbarter Voraussetzung wieder zurückzahlen würde. Der Kaufvertrag wurde daraufhin nicht vermittelt und eine Rückzahlung wurde trotz Vereinbarung ebenfalls nicht gleistet, sodass dem Zeugen ein Vermögensschaden entstanden ist. Am 05.11.2019 wurde von dem Geschädigten gegen Rolf Leube eine Strafanzeige gestellt. Der Angeklagte wird darin beschuldigt, in der Absicht sich oder einen dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen darin beschädigt zu haben, dass er durch Vorspielung falscher Berichtserstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte und unterhielt, strafbar als Betrug.

Rolf Leube wurde im letzten Jahr schon wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung läuft noch bis März 2022.

Am 20.07.2020 wurde das Ermittlungsverfahren laut Herrn Rolf Leube seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen legte der Geschädigte Beschwerde ein, sodass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft erneut aufgerollt wurde.

In der ersten Verhandlung erschien Herr Leube ohne seinen Anwalt, welcher ihm allerdings abriet, sich zum Sachverhalt zu äußern, weshalb inhaltlich keine großen Fortschritte gemacht werden konnten und ein Fortsetzungstermin vereinbart wurde. Jener fand am 25.11.2021 erneut am Amtsgericht Dresden statt.

Hierbei wurde von der Verteidigung die erneute Einstellung des Verfahrens beantragt, welche die Staatsanwaltschaft allerdings mit Bezug auf Weisung der Oberstaatsanwältin ablehnte. Daher erschienen alle Beteiligten sowie der Geschädigte und eine ehemalige Mitarbeiterin von Herrn Rolf Leube am 06.12.2021 im Amtsgericht Dresden zum dritten Verhandlungstermin.

Zu Beginn wurde der Geschädigte persönlich befragt. Er teilte dem Gericht mit, dass der Kontakt zu Herrn Leube über seine Schwester entstand und daher ein kleiner Vertrauensbonus für den Angeklagten vorherrschte. „Mr. Dresden“ drängte den Geschädigten zur Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000 an die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, da die genannte Immobilie angeblich extrem nachgefragt sei und entsprechend schnell vergriffen wäre. Die Zahlung erfolgte daraufhin wenig später, im Anschluss wurde der Geschädigte von Herrn Rolf Leube über drei Jahre lang hingehalten was den endgültigen Kaufvertrag anging, da die Baugenehmigung angeblich noch nicht erteilt wurde, obwohl das Objekt bereits 2016, wie der Anwalt des Geschädigten herausfand, global an einen Großinvestor veräußert wurde.

Im Jahr 2018 teilte der Geschädigte Herrn Rolf Leube dann mit, dass er von dem Kauf der Immobilie absieht und seine Reservierungsgebühr entsprechend zurückerstattet haben möchte, da er mittlerweile ein ungutes Gefühl bei der Sache bekam. Rolf Leube quittierte den Wunsch seines Kunden mit erneuten Ausreden und der Empfehlung, sich noch zu gedulden, da es sich um eine einmalige Chance handle, ein solches „Top Objekt“ zu erwerben. Bei einem letzten Telefonat mit Herrn Leube teilte der Geschädigte ihm mit, dass er einen Anwalt einschalten werde, sollte die Reservierungsgebühr nicht umgehend zurückgezahlt werden. „Mr. Dresden“ beendete das Gespräch mit den Worten „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben.“.

Daraufhin stelle der Geschädigte letztendlich Strafanzeige wegen Betruges gegen Rolf Leube als Person, da die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH im Jahr 2019 Insolvenz angemeldet hat. Die Reservierungsgebühr wurde von der Firma nicht zurückgezahlt.

Im Laufe des Verfahrens bot die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine vorläufige Einstellung des Verfahrens unter der Voraussetzung der Zahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von € 2.000 an den Kläger nach §153 a Abs. 2 Strafprozessordnung an. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt nahm Herr Leube das, laut vorsitzendem Richter „sehr entgegenkommende“, Angebot an.

Der Verfahrensverlauf und das Verhalten von Rolf Leube deckt sich mit den von ehemaligen Mitarbeitern geäußerten Erfahrungen mit „Mr. Dresden“. So legen diese vermehrt auf dem Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com dar, dass das Gehalt oft unpünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde. Auch wird von nicht zurückgezahlten Verbindlichkeiten an ehemalige Kunden berichtet, exemplarisch dafür steht das oben angeführte Beispiel des Berliner Kunden. Auch weitere Erfahrungen mit Rolf Leube als Arbeitgeber wurden durch das Verfahren bestätigt, so ist auf www.kununu.com die Rede von Ausfälligkeiten in der alltäglichen Kommunikation und einem generell nicht akzeptablen Verhalten von „Mr. Dresden“. Diese Meinungen sind die, die beim Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com teilweise zu finden sind. Eigene Recherchen dazu haben wir nicht angestellt. Außergewöhnlich ist, dass sogar der vorsitzende Richter im oben genannten Verfahren das Verhalten von Rolf Leube mit den Worten „seine Arroganz ist unerträglich“ kommentierte.

 

Ist es zu spät zum Kauf einer Luxus-Eigentumswohnung in 1a-Lage in Dresden?

Der Immobilienexperte Rolf Leube empfiehlt vielen Ärzten den Kauf von Luxus-Immobilien in Dresden.

Dresden ist auf dem besten Wege, Europas schönste Immobilien- bzw. Villen-Stadt zu werden. Viele Experten behaupten bereits, dass sie schon die schönste Immobilien-Stadt ist. Der Immobilienexperte Rolf Leube ist seit Jahren ein sehr erfolgreicher Verkäufer von Luxus-Immobilien. Mit seinem 1990 gegründeten und deutschlandweit agierenden Dienstleistungsunternehmen Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und Beratungsgesellschaft mbH, arbeitet der gebürtige Karlsruher, aufgewachsen in Freiburg, selbst in einem überaus attraktiven Objekt, im denkmalgeschützten sanierten Kurländer Palais. Dort sprach er mit dem TOP-Gesundheitsforum über die Philosophie seiner Firma und darüber, weshalb besonders Ärzte am Kauf von Luxus-Immobilien interessiert sind.

TOP: Unsere erste Frage: Was versteht man unter einer Luxus-Immobilie?

Rolf Leube: In den alten Bundesländern beginnen diese bei einem Verkaufspreis ab 750.000 Euro. In London mittlerweile ab 2,2 Millionen Euro. In Dresden zählt Wohneigentum in kernsanierten denkmalgeschützten Gebäuden ab 100 Quadratmetern Wohnfläche zu diesem Segment. Hinzukommen immer mehr Luxus-Immobilien im Neubau, die sich durch erstklassige Bauqualität, hochwertige Ausstattung, vor allem jedoch durch eine exzellente Lage auszeichnen. Ich denke da beispielsweise an die Innenstadt rund um die Frauenkirche oder an den Stadtteil Plauen mit seiner Elite-Uni, Blasewitz, Striesen, Loschwitz, Weißer Hirsch oder die Innere Neustadt (größtes Barockviertel Europas). Auch die (noch umstrittene) Hafencity wird so ein begehrter Standort sein.

TOP: Wie kommt es, dass Sie Luxus-Immobilien besonders häufig an Ärzte verkaufen?

Rolf Leube: Das hat sicherlich mit der Mentalität dieser oft recht wohlhabenden Berufsgruppe zu tun. Nach einem anstrengenden Arbeitstag möchten die Mediziner abschalten bzw. entspannen. Sich dann noch mit Börsennotierungen befassen zu müssen, ist aus der Erfahrung heraus für viele ein Graus. Nennen sie hingegen eine oder mehrere Luxus-Immobilien ihr Eigentum, dann verbuchen sie Wertsteigerungen ohne großes Zutun. Voraussetzung ist, wie bereits erwähnt, die 1a-Lage.

Um gut auf den Ruhestand vorbereitet zu sein, empfehle ich diesem Klientel das „Immobilien-Monopoly-Spiel“ das über einen Zeitrahmen von 15 bis 30 Jahren gehen kann. Absparen ist aufgrund der Inflation dreimal schneller als Ansparen. Deshalb empfehlen wir eine Fremdfinanzierung bis zu fünf Top-Immobilien in 1a-Lage. Wenn man dann einen Schnitt im Rentenalter machen möchte, hat man bereits einiges an den fünf Immobilien getilgt und verkauft zwei davon mit Gewinn. Der Gewinn tilgt wiederum die anderen drei Immobilien. Dieses Immobilien-Monopoly-Spiel kennen die Münchner seit 1971. Die Immobilie ist auch das einzige Finanzprodukt in Deutschland, das nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren definitiv steuerfrei ist. Wie lange das noch bleiben wird?

TOP: Mit Ihrer knapp 30-jährigen Erfahrung im Immobiliengeschäft raten Sie jedem, in hochwertige Immobilien zu investieren. Solche Sachwerte dürften in keinem Portfolio fehlen, und dies nicht nur unter dem Sicherheitsaspekt…

Rolf Leube: Richtig. Gerade in der Eurokrise sind Immobilien das einzige Finanzprodukt, das derzeit nennenswerte Erträge abwirft und in der 1a-Lage eine permanente Wert- sowie Mietsteigerung erfährt. Wer sich noch nicht zum Kauf entschlossen hat und es sich definitiv leisten kann, sollte sich eine Immobilie zulegen. Sie wird nicht günstiger. Wir gehen nach jetziger Sicht davon aus, dass auch die Niedrigzinsen einmal ein Ende haben. Profitieren Sie derzeit noch von den niedrigen Zinsen und machen Sie sich auf den Weg. Wir helfen Ihnen gerne dabei.files/rolfleube/images/Presse/Rolf Leube, Anke Funke, Kathrin Fischer-Osterloh, Karin Boehmer.jpg

TOP: Was macht Dresden für Interessenten an Luxus-Immobilien so attraktiv?

Rolf Leube: Ein Hauptgrund ist das momentane Preis-Leistungs-Verhältnis. Während Bauland in München durchschnittlich 1200 bis 1300 Euro je Quadratmeter in der 1a-Lage kostet, zahlt man in Sachsens Landeshauptstadt zwischen 250 und 400 Euro. Grob gerechnet kostet eine Neubau-Luxus-Wohnung im Elbflorenz nur ein Drittel von  dem, was ein Käufer in der Stadt an der Isar für den gleichen Standard ausgeben müsste.

Von den sehr beliebten Altbau-Villen in den schönsten Stadtteilen Dresdens sind mittlerweile 90 Prozent kernsaniert und bieten Wohnraum für Anspruchsvolle. Entsprechend groß ist die Nachfrage von Kauf-Interessenten. So habe ich unlängst eine Luxus-Immobilie in Dresden-Plauen verkauft, aber auch architektonisch interessante Objekte aus den 30er Jahren im Dessauer Bauhausstil in Dresden-Seidnitz. Auch die Südvorstadt mit ihrer Nähe zur Elite-Uni hat meines Erachtens noch reichlich Potenzial. In der Schweizer Straße beispielsweise wird derzeit von unserem bevorzugten Bauträger USD das Palais Südvorstadt mit 19 Wohnungen als Neubau errichtet. Alle waren in kurzer Zeit ausverkauft.

Bedenkt man zudem, dass die Wohneigentumsquote in Dresden gerade mal 14 Prozent (München ca. 25 Prozent, Stuttgart ca. 33 Prozent) beträgt, ist noch reichlich Luft nach oben. Angestrebt werden mindestens 20 Prozent Eigentumsquote. Für den Immobilienkauf spricht außerdem, dass guter Wohnraum generell knapp ist und die Mieten immer mehr dem Münchner Niveau angepasst werden. Nach unseren Statistiken kann sich jeder fünfte Dresdner Wohneigentum leisten. Aus unserer Erfahrung heraus fehlt einfach die Aufklärung bzw. die Beratung bis zur Entscheidung.

TOP: Sie vergleichen Dresden gern mit München und prophezeien der Stadt eine ähnliche Entwicklung. Was bestärkt Sie in dieser Annahme?

Rolf Leube: Sehen Sie, Bayerns Hauptstadt hatte 1971 auch nur 600.000 Einwohner. Heute leben hier ca. 1,4 Millionen. Dresden mit seinen aktuell rund 537.000 Bürgern ist nicht nur Geburtenhauptstadt, sondern wächst seit Jahren stetig. Laut Einwohnermeldeamtbuch hatte Dresden bereits 1933 eine Einwohnerzahl von ca. 650.000. Als Stadt der Wissenschaft mit Elite-Universität und einem Akademiker-Anteil von 20 Prozent (mehr als München) ist sie für die Zukunft bestens gerüstet, was unabhängige Gutachter immer wieder bestätigen. Hier könnten durchaus einmal eine Million Menschen sehr gut leben. So wie München auf das Umland ausstrahlt, wird das auch mit Sachsens Landeshauptstadt in den nächsten zehn Jahren passieren. Derzeit entwickelt sich das Lausitzer Seenland zum größten Binnensee Europas, das Osterzgebirge und Städte wie Bautzen, Görlitz oder Oschatz bieten ausgezeichnete Lebensqualität. Und wenn die Immobilienpreise in der City Dresden einmal das Münchner Niveau erreicht haben, können viele das Umland nutzen und als Pendler, wie in anderen Städten auch, zur Arbeit fahren. Für den Ausbau der Verkehrswege ist da freilich noch Einiges zu tun.

TOP: Bis es soweit ist, sollte man sich also eine Luxus-Immobilie in Dresden sichern. Wer mit einer solchen liebäugelt, kann auf Ihre umfassende Beratung zählen. Was sollte man bedenken, bevor man die Unterschrift unter den Kaufvertrag setzt?

Rolf Leube: Grundsätzlich kauft man eine Immobilie nicht zwischen Tür und Angel. Sie nehmen sich für den Autokauf auch die Zeit und sollten aufgrund des höheren Kaufpreises sich auch mehr Zeit für den Immobilienkauf nehmen. Ich nehme mir für die Beratung sehr viel Zeit, gleich ob die favorisierte Immobilie zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage gedacht ist. Der Ansatz ist immer ein ganzheitlicher, wobei die Finanzsituation des Käufers entscheidend ist und das Konzept individuell auf seine Wünsche und Möglichkeiten zugeschnitten sein sollte. Was ich anbiete, sind ausschließlich hochwertige Objekte in Top-Lagen, die mit großer Wahrscheinlichkeit eine Wert- und Mietsteigerung erleben werden. Und weil die Bauqualität ausgezeichnet ist, bewegen sich auch die zu erwartenden Instandhaltungskosten auf einem berechenbaren Niveau. Erst wenn alles genau kalkuliert ist und Herz und Verstand ja gesagt haben – dann sollten Sie unterschreiben.

Interview: Regine Hauswald-Tezky
Erschienen im top-gesundheitsforum, ausgabe
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