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Gegendarstellung / bzw Richtigstellung von Rolf Leube alias "Mr. Dresden"
 

So steht es im Internet /ist nur bedingt richtig

Rolf Leube alias „Mr. Dresden“ – Betrugsverfahren am Amtsgericht Dresden (222 Ds 317 Js 55262/19)

Der Finanzberater und Immobilienmakler Rolf Leube aus Dresden, welcher momentan Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, der Rolf Leube Consulting GmbH ist, auch bekannt als „Mr. Dresden“, wie er sich selber gerne nennt, musste sich am 04.11.2021 vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Grund war ein vormals eingestelltes Strafverfahren wegen Betruges. Das Aktenzeichen lautet 222 Ds 317 Js 55262/19.

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten Rolf Leube folgenden Sachverhalt zur Last: Am 27./28.04.2015 unterzeichneten der Zeuge und Rolf Leube als Vertreter der Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH eine mit Reservierung überschriebene Vereinbarung, in der für ein Interesse am Objekt „An der Frauenkirche Dresden“ eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000  festgelegt und konkret folgendes vereinbart wurde: „Die Reservierungsgebühr wird mit der Marketing- bzw. Finanzvermittlungsgebühr verrechnet. Sollte der Kaufvertrag nach Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen nicht zu Stande kommen, so wird die Reservierungsgebühr selbstverständlich wieder an Sie ausgezahlt.“. Rolf Leube hat den Zeugen zuvor bewusst getäuscht, um die Gelegenheit zum Kauf einer Wohnung im Objekt „An der Frauenkirche in Dresden“ vermitteln zu können, obwohl Rolf Leube bzw. die von Ihm vertretene Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, wie er selber wusste, nicht in der Lage gewesen ist und nicht in der Lage gewesen wäre, dem Zeugen einen entsprechenden Kaufvertrag zu vermitteln. Rolf Leube täuschte dem Geschädigten bewusst vor, dass die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH dem Zeugen die von diesem entrichtete Reservierungsgebühr bei vorliegender vereinbarter Voraussetzung wieder zurückzahlen würde. Der Kaufvertrag wurde daraufhin nicht vermittelt und eine Rückzahlung wurde trotz Vereinbarung ebenfalls nicht gleistet, sodass dem Zeugen ein Vermögensschaden entstanden ist. Am 05.11.2019 wurde von dem Geschädigten gegen Rolf Leube eine Strafanzeige gestellt. Der Angeklagte wird darin beschuldigt, in der Absicht sich oder einen dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen darin beschädigt zu haben, dass er durch Vorspielung falscher Berichtserstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte und unterhielt, strafbar als Betrug.

Rolf Leube wurde im letzten Jahr schon wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung läuft noch bis März 2022.

Am 20.07.2020 wurde das Ermittlungsverfahren laut Herrn Rolf Leube seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen legte der Geschädigte Beschwerde ein, sodass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft erneut aufgerollt wurde.

In der ersten Verhandlung erschien Herr Leube ohne seinen Anwalt, welcher ihm allerdings abriet, sich zum Sachverhalt zu äußern, weshalb inhaltlich keine großen Fortschritte gemacht werden konnten und ein Fortsetzungstermin vereinbart wurde. Jener fand am 25.11.2021 erneut am Amtsgericht Dresden statt.

Hierbei wurde von der Verteidigung die erneute Einstellung des Verfahrens beantragt, welche die Staatsanwaltschaft allerdings mit Bezug auf Weisung der Oberstaatsanwältin ablehnte. Daher erschienen alle Beteiligten sowie der Geschädigte und eine ehemalige Mitarbeiterin von Herrn Rolf Leube am 06.12.2021 im Amtsgericht Dresden zum dritten Verhandlungstermin.

Zu Beginn wurde der Geschädigte persönlich befragt. Er teilte dem Gericht mit, dass der Kontakt zu Herrn Leube über seine Schwester entstand und daher ein kleiner Vertrauensbonus für den Angeklagten vorherrschte. „Mr. Dresden“ drängte den Geschädigten zur Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000 an die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, da die genannte Immobilie angeblich extrem nachgefragt sei und entsprechend schnell vergriffen wäre. Die Zahlung erfolgte daraufhin wenig später, im Anschluss wurde der Geschädigte von Herrn Rolf Leube über drei Jahre lang hingehalten was den endgültigen Kaufvertrag anging, da die Baugenehmigung angeblich noch nicht erteilt wurde, obwohl das Objekt bereits 2016, wie der Anwalt des Geschädigten herausfand, global an einen Großinvestor veräußert wurde.

Im Jahr 2018 teilte der Geschädigte Herrn Rolf Leube dann mit, dass er von dem Kauf der Immobilie absieht und seine Reservierungsgebühr entsprechend zurückerstattet haben möchte, da er mittlerweile ein ungutes Gefühl bei der Sache bekam. Rolf Leube quittierte den Wunsch seines Kunden mit erneuten Ausreden und der Empfehlung, sich noch zu gedulden, da es sich um eine einmalige Chance handle, ein solches „Top Objekt“ zu erwerben. Bei einem letzten Telefonat mit Herrn Leube teilte der Geschädigte ihm mit, dass er einen Anwalt einschalten werde, sollte die Reservierungsgebühr nicht umgehend zurückgezahlt werden. „Mr. Dresden“ beendete das Gespräch mit den Worten „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben.“.

Daraufhin stelle der Geschädigte letztendlich Strafanzeige wegen Betruges gegen Rolf Leube als Person, da die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH im Jahr 2019 Insolvenz angemeldet hat. Die Reservierungsgebühr wurde von der Firma nicht zurückgezahlt.

Im Laufe des Verfahrens bot die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine vorläufige Einstellung des Verfahrens unter der Voraussetzung der Zahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von € 2.000 an den Kläger nach §153 a Abs. 2 Strafprozessordnung an. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt nahm Herr Leube das, laut vorsitzendem Richter „sehr entgegenkommende“, Angebot an.

Der Verfahrensverlauf und das Verhalten von Rolf Leube deckt sich mit den von ehemaligen Mitarbeitern geäußerten Erfahrungen mit „Mr. Dresden“. So legen diese vermehrt auf dem Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com dar, dass das Gehalt oft unpünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde. Auch wird von nicht zurückgezahlten Verbindlichkeiten an ehemalige Kunden berichtet, exemplarisch dafür steht das oben angeführte Beispiel des Berliner Kunden. Auch weitere Erfahrungen mit Rolf Leube als Arbeitgeber wurden durch das Verfahren bestätigt, so ist auf www.kununu.com die Rede von Ausfälligkeiten in der alltäglichen Kommunikation und einem generell nicht akzeptablen Verhalten von „Mr. Dresden“. Diese Meinungen sind die, die beim Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com teilweise zu finden sind. Eigene Recherchen dazu haben wir nicht angestellt. Außergewöhnlich ist, dass sogar der vorsitzende Richter im oben genannten Verfahren das Verhalten von Rolf Leube mit den Worten „seine Arroganz ist unerträglich“ kommentierte.

 

Die Preise für Eigentumswohnungen werden steigen

Haben Sie Ihre Traumimmobilie als Kapitalanlage oder zur Eigennutzung immer noch nicht gekauft?

...dann sollten Sie unbedingt dieses Interview mit unserem Immobilienexperten Rolf Leube lesen, denn der richtige Zeitpunkt für den Kauf war gestern oder ist spätestens heute. Morgen kann es für den einen oder anderen zu spät sein, da er sich wegen steigenden Baukosten und den wahrscheinlich steigenden Zinsen eine Immobilie nicht mehr leisten kann. Zudem gibt es für DISY-Leser ein exklusives Geschenk.

Warum drängen Sie so zum Kauf einer Immobilie?

Leube: Wenn man die anderen Immobilien-Investitionsstädte wie München, Hamburg oder Berlin sieht, sind die Preise in Dresden immer noch günstig. Wie lange dieses noch anhalten wird, können wir nicht sagen, da wir nicht in die Glaskugel schauen können. Jedoch diejenigen, die sich eine Immobilie leisten können, sollten sich jetzt darum kümmern und sich mit dem Markt beschäftigen. Wie Sie in letzter Zeit oft lesen können, liegen alle konservativen Kapitalanlagen bezüglich Zinsertrag unter der Inflationsrate und bedeuten Vermögensschwund. Die Mietrendite beträgt derzeit mehr als 3% und liegt damit über der Inflationsrate. Wie bekannt ist, kommt die Miet- und die Wertsteigerung in den 1A-Lagen noch hinzu. Und die Immobilie ist nun mal ein inflationsgeschütztes Objekt.

Warum sind die Käufer trotzdem zurückhaltend?

Leube: Die Nachfrage ist seit Januar 2012 höher als das Angebot. Jedoch könnte aufgrund der Spareinlagen der einzelnen Banken mehr in Immobilien investiert werden. Die Erstkäufer sollten grundsätzlich eine profes- Sonderveröffentlichung sionelle und qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen, um zu erkennen, dass es zur Immobilie derzeit keine Alternativen gibt.

In welcher Höhe sollten die Interessenten investieren?

Leube: Die Höhe der Investition richtet sich grundsätzlich nach dem Vermögensstatus des Käufers. In meinen Beratungen stelle ich immer wieder fest, dass der Dresdner sehr bescheiden vorgeht und sich in der Regel das Doppelte bis Dreifache leisten könnte, ohne das er sich dabei finanziell übernehmen würde. Natürlich gibt es Faustformeln im Verhältnis zum Jahreseinkommen und zur Eigenkapitalquote. Jedoch hängt es auch von der Bescheidenheit des Einzelnen ab, wie hoch sein Lebensstandard ist. In der heutigen Zeit lebt man nicht mehr nach dem Schwaben-Prinzip "Schaffe, schaffe, Häusle bauen und Kartoffelsuppe zum Sonntag", sondern man möchte seinen jetzigen Lebensstandard beibehalten und aus dem, was übrig bleibt, in die Immobilie investieren.

Sie beraten viele Investoren, die von auswärts kommen. Welche Motivation haben diese, in Dresden zu investieren?

Leube: Bei dieser Frage muss ich sehr weit ausholen, da es sehr viele unterschiedliche Kaufentscheidungen gibt. Ich habe selbst in allen deutschen Städten ab 200.000 Einwohnern Immobilien verkauft und Dresden ist eine Stadt, die eine hohe Sogwirkung ausstrahlt. Dresden kann sehr vieles bieten, was viele andere Städte einfach aufgrund der Geschichte nicht bieten können. Vergleicht man alle Top-Städte ab 500.000 Einwohnern, so ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis nach wie vor in Dresden zu finden. Dies ist sicherlich das erste Argument für eine Kaufentscheidung. Ein weiteres Argument ist die außergewöhnliche Infrastruktur. Außerdem ist die Stadt Dresden mit ihrer Umgebung sehr expansiv, so dass jeder Besucher, wenn er einmal jährlich in Dresden vorbeischaut, feststellen kann, dass hier immer etwas wächst und weiterhin investiert wird, um die Stadt noch schöner, besser und größer zu machen. Das Hinterland, wie z.B. die Sächsische Schweiz, die Lausitz und das Drei-Länder-Eck zu Tschechien und Polen, tragen immer mehr zur Infrastruktur bei. Die Elite-Uni von Dresden, die weltweit noch hinter dem 200. Platz kommt, hat das Ziel, in den nächsten Jahren unter die Top 100 zu kommen. Dafür wurden ebenfalls riesige Millionenbeträge zur Verfügung gestellt. Um dann die Studienabgänger in Dresden halten zu können, müssen interessante Arbeitsplätze angeboten und noch geschaffen werden. Der Luxus-Tourismus wird ebenfalls forciert. Und was dieser in Dresden geboten bekommt, ist meiner Meinung nach einmalig. Im letzten Städtereport der Zeitschrift "Bellevue" belegte Dresden nach München und Frankfurt den dritten Platz. In der Ausgabe 2009 ist sogar die Aussage getroffen worden: "Sollte das Elbflorenz in den nächsten Jahren etwas ausgewogener werden, ist Münchens Spitzenplatz ernsthaft in Gefahr." Wir haben 2013 und wir arbeiten daran. Ich bin der Meinung, dass wir dieses Ziel auf jeden Fall erreichen werden. Es gibt noch viele weitere Projekte, die dazu beitragen, dass wir dieses Ziel erreichen werden. Dazu in den nächsten Ausgaben mehr.

Sie hatten in einem der letzten Interviews die Aussage getroffen, dass die Eigentumsquote in Dresden bei ca. 14% liegt und dass diese auf jeden Fall 20% erreichen sollte. Wann wird das so sein?

Leube: Wenn man die Spareinlagen der einzelnen Banken in Dresden anschaut, könnten die Dresdner diese 20% durch ihre Bareinlagen bereits umsetzen. Warum der Dresdner so sparsam und sicher mit seinem Geld umgeht, kann ich nicht beurteilen. Tatsache ist, dass der Westbürger viermal höher verschuldet ist als der Ostbürger und dass der Ostbürger doppelt so schnell seine Investitionskredite zurückbezahlt als der Westbürger. Wie ich auch schon in den letzten Interviews ausgesagt habe, fordere ich jeden Dresdner auf, in seine Stadt zu investieren, da es meiner Meinung nach nicht mehr billiger werden wird. In München gab es seit 1971 auch einen Aufstieg ohne Unterbrechungen.

Wie ist bei Ihnen das Verhältnis Anleger zu Eigennutzer und das Verhältnis von Dresdnern zu den übrigen Investoren?

Leube: Nach meiner Statistik 2012 habe ich ca. 80% auswärtige Anleger und ca. 20% Dresdner Investoren. Das Verhältnis von Kapitalanlegern zu Eigennutzern ist nahezu 96:4. Meistens resultieren die eigengenutzten Immobilien aus Kapitalanlegern, die in der Vergangenheit bei mir investiert haben und in der Zukunft in eine eigengenutzte Luxusimmobilie investieren möchten.

Aufgrund des Immobilien-Booms expandieren Sie mit weiterem Personal? Können Sie Beratungskapazitäten zur Verfügung stellen?

Leube: Ich passe mein Personal immer der Nachfrage an und die meisten Mitarbeiter bzw. Kooperationspartner arbeiten von zu Hause aus. Die Beratungen werden grundsätzlich in unseren Praxisräumen im Kurländer Palais vorgenommen.

Wie kommen Sie zu neuen Kunden?

Leube: Da es unser Unternehmen seit 1986 gibt, arbeiten wir fast ausschließlich auf Empfehlungsbasis. Natürlich sollte jedes Dienstleistungsunternehmen Neuakquise betreiben. Wir machen dahingehend Vorträge, in denen wir unser Unternehmen vorstellen und Gutscheine weitergeben. Der eine fühlt sich in einem Vortrag beim Erstkontakt wohl, der andere sucht sofort das persönliche Gespräch. Jeder Anleger hat eine individuelle Situation.

Sie hatten uns außerhalb des Interviews gesagt, dass Sie ein besonderes Weihnachtsgeschenk für die Dresdner haben?

Leube: Ja, jeder Dresdner, der grundsätzlich an einer Immobilieninvestition interessiert ist, erhält einen Gutschein, der eine zweistündige kostenlose Beratung beinhaltet. Aufgrund des Stundenhonorars von 220 Euro ist dies ein Gutscheinwert von 440 Euro. Ich hoffe, dass dieses Weihnachtsgeschenk stark in Anspruch genommen wird. Sollte die Nachfrage höher als unsere Beratungskapazität sein, so kann der Gutschein innerhalb von 12 Monaten eingelöst unter www.rolfleubeundpartner.de/vipgutschein werden.

 

Quelle: Disy Magazin München Winterausgabe 2013/2014

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