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Gegendarstellung / bzw Richtigstellung von Rolf Leube alias "Mr. Dresden"
 

So steht es im Internet /ist nur bedingt richtig

Rolf Leube alias „Mr. Dresden“ – Betrugsverfahren am Amtsgericht Dresden (222 Ds 317 Js 55262/19)

Der Finanzberater und Immobilienmakler Rolf Leube aus Dresden, welcher momentan Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, der Rolf Leube Consulting GmbH ist, auch bekannt als „Mr. Dresden“, wie er sich selber gerne nennt, musste sich am 04.11.2021 vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Grund war ein vormals eingestelltes Strafverfahren wegen Betruges. Das Aktenzeichen lautet 222 Ds 317 Js 55262/19.

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten Rolf Leube folgenden Sachverhalt zur Last: Am 27./28.04.2015 unterzeichneten der Zeuge und Rolf Leube als Vertreter der Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH eine mit Reservierung überschriebene Vereinbarung, in der für ein Interesse am Objekt „An der Frauenkirche Dresden“ eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000  festgelegt und konkret folgendes vereinbart wurde: „Die Reservierungsgebühr wird mit der Marketing- bzw. Finanzvermittlungsgebühr verrechnet. Sollte der Kaufvertrag nach Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen nicht zu Stande kommen, so wird die Reservierungsgebühr selbstverständlich wieder an Sie ausgezahlt.“. Rolf Leube hat den Zeugen zuvor bewusst getäuscht, um die Gelegenheit zum Kauf einer Wohnung im Objekt „An der Frauenkirche in Dresden“ vermitteln zu können, obwohl Rolf Leube bzw. die von Ihm vertretene Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, wie er selber wusste, nicht in der Lage gewesen ist und nicht in der Lage gewesen wäre, dem Zeugen einen entsprechenden Kaufvertrag zu vermitteln. Rolf Leube täuschte dem Geschädigten bewusst vor, dass die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH dem Zeugen die von diesem entrichtete Reservierungsgebühr bei vorliegender vereinbarter Voraussetzung wieder zurückzahlen würde. Der Kaufvertrag wurde daraufhin nicht vermittelt und eine Rückzahlung wurde trotz Vereinbarung ebenfalls nicht gleistet, sodass dem Zeugen ein Vermögensschaden entstanden ist. Am 05.11.2019 wurde von dem Geschädigten gegen Rolf Leube eine Strafanzeige gestellt. Der Angeklagte wird darin beschuldigt, in der Absicht sich oder einen dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen darin beschädigt zu haben, dass er durch Vorspielung falscher Berichtserstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte und unterhielt, strafbar als Betrug.

Rolf Leube wurde im letzten Jahr schon wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung läuft noch bis März 2022.

Am 20.07.2020 wurde das Ermittlungsverfahren laut Herrn Rolf Leube seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen legte der Geschädigte Beschwerde ein, sodass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft erneut aufgerollt wurde.

In der ersten Verhandlung erschien Herr Leube ohne seinen Anwalt, welcher ihm allerdings abriet, sich zum Sachverhalt zu äußern, weshalb inhaltlich keine großen Fortschritte gemacht werden konnten und ein Fortsetzungstermin vereinbart wurde. Jener fand am 25.11.2021 erneut am Amtsgericht Dresden statt.

Hierbei wurde von der Verteidigung die erneute Einstellung des Verfahrens beantragt, welche die Staatsanwaltschaft allerdings mit Bezug auf Weisung der Oberstaatsanwältin ablehnte. Daher erschienen alle Beteiligten sowie der Geschädigte und eine ehemalige Mitarbeiterin von Herrn Rolf Leube am 06.12.2021 im Amtsgericht Dresden zum dritten Verhandlungstermin.

Zu Beginn wurde der Geschädigte persönlich befragt. Er teilte dem Gericht mit, dass der Kontakt zu Herrn Leube über seine Schwester entstand und daher ein kleiner Vertrauensbonus für den Angeklagten vorherrschte. „Mr. Dresden“ drängte den Geschädigten zur Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von € 10.000 an die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH, da die genannte Immobilie angeblich extrem nachgefragt sei und entsprechend schnell vergriffen wäre. Die Zahlung erfolgte daraufhin wenig später, im Anschluss wurde der Geschädigte von Herrn Rolf Leube über drei Jahre lang hingehalten was den endgültigen Kaufvertrag anging, da die Baugenehmigung angeblich noch nicht erteilt wurde, obwohl das Objekt bereits 2016, wie der Anwalt des Geschädigten herausfand, global an einen Großinvestor veräußert wurde.

Im Jahr 2018 teilte der Geschädigte Herrn Rolf Leube dann mit, dass er von dem Kauf der Immobilie absieht und seine Reservierungsgebühr entsprechend zurückerstattet haben möchte, da er mittlerweile ein ungutes Gefühl bei der Sache bekam. Rolf Leube quittierte den Wunsch seines Kunden mit erneuten Ausreden und der Empfehlung, sich noch zu gedulden, da es sich um eine einmalige Chance handle, ein solches „Top Objekt“ zu erwerben. Bei einem letzten Telefonat mit Herrn Leube teilte der Geschädigte ihm mit, dass er einen Anwalt einschalten werde, sollte die Reservierungsgebühr nicht umgehend zurückgezahlt werden. „Mr. Dresden“ beendete das Gespräch mit den Worten „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben.“.

Daraufhin stelle der Geschädigte letztendlich Strafanzeige wegen Betruges gegen Rolf Leube als Person, da die Rolf Leube & Partner Finanz- und Wirtschaftsvermittlungs- und -beratungsgesellschaft mbH im Jahr 2019 Insolvenz angemeldet hat. Die Reservierungsgebühr wurde von der Firma nicht zurückgezahlt.

Im Laufe des Verfahrens bot die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine vorläufige Einstellung des Verfahrens unter der Voraussetzung der Zahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von € 2.000 an den Kläger nach §153 a Abs. 2 Strafprozessordnung an. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt nahm Herr Leube das, laut vorsitzendem Richter „sehr entgegenkommende“, Angebot an.

Der Verfahrensverlauf und das Verhalten von Rolf Leube deckt sich mit den von ehemaligen Mitarbeitern geäußerten Erfahrungen mit „Mr. Dresden“. So legen diese vermehrt auf dem Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com dar, dass das Gehalt oft unpünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde. Auch wird von nicht zurückgezahlten Verbindlichkeiten an ehemalige Kunden berichtet, exemplarisch dafür steht das oben angeführte Beispiel des Berliner Kunden. Auch weitere Erfahrungen mit Rolf Leube als Arbeitgeber wurden durch das Verfahren bestätigt, so ist auf www.kununu.com die Rede von Ausfälligkeiten in der alltäglichen Kommunikation und einem generell nicht akzeptablen Verhalten von „Mr. Dresden“. Diese Meinungen sind die, die beim Arbeitgeberbewertungsportal www.kununu.com teilweise zu finden sind. Eigene Recherchen dazu haben wir nicht angestellt. Außergewöhnlich ist, dass sogar der vorsitzende Richter im oben genannten Verfahren das Verhalten von Rolf Leube mit den Worten „seine Arroganz ist unerträglich“ kommentierte.

 

Die Alternative zu München - Kapitalanlagen in Dresdner Immobilien

Während Bauland in guten Lagen in München ab 1.200 Euro pro qm beginnt, zahlt man in Dresden 300 Euro aufwärts. Für eine vergleichbare Neubau-Villa braucht man damit nur ein Drittel im Vergleich zur Bayern-Metropole. Auch den Begriff der Luxus-Immobilie definiert der Immobilien-Experte Rolf Leube in der Elbestadt anders. In Dresden gehört jede kernsanierte, denkmalgeschützte Wohnung ab 100 qm Wohnfläche dazu. In den alten Bundesländern fängt die Luxus-Immobilie ab 800.000 Euro an. In London beginnt die Luxus-Immobilie ab 2,2 Mio. Euro.

Die Münchner haben Dresden schon entdeckt. Der Immobilien-Experte Rolf Leube wirft einen Blick auf die Statistik Dresdens und stellt fest, dass die meisten, nämlich 15 Prozent, der Anleger bereits aus München kommen. Und der Trend geht nach oben. Aus dem Geheimtipp wird langsam ein gutgehender Markt.

 „Was in Dresden geschieht, ist einmalig auf dieser Welt“, schwärmt der Immobilien-Experte Rolf Leube. Man muss es selbst gesehen haben, um die Aussage zu bestätigen. Deshalb empfiehlt Rolf Leube auch in diesen Tagen seinen Klienten eindringlich: Kaufen Sie jetzt! Die Zinsen wie auch die Preise stimmen noch. „Wer das Potential hat, sollte jetzt in Dresden investieren, andernfalls wird er es sein Leben lang bereuen.“

Seit Anfang des Jahres forciert der Unternehmer auch den Neubau von Luxus-Villen, weil Altbauten ausverkauft sind und nur noch ab und zu zur Kernsanierung auf dem Markt angeboten werden Derzeit sind bereits 94 Prozent der in Frage kommenden Altbauten, sprich Denkmalschutzobjekte, saniert. Die Vorteile beim Neubau sind: Die neuen Gebäude erfüllen, neben hochwertiger Bauqualität,  den neuesten Stand der Energietechnik. Eigentümer haben in der Regel zehn bis 20 Jahre lang keine größeren Instandhaltungsaktionen.Dresden wächst und wächst und ist seit mehreren Jahren Geburtenhauptstadt. Seit September 2012 ist Dresden als Elite-Universität anerkannt, die zu den Top 100 der Welt aufsteigen wird. Auch die Zahl der Touristen und Luxus-Touristen steigt jährlich und ständig. Die Frauenkirche, die Semperoper und der Zwinger sind weltweit bekannte Magneten der sächsischen Landeshauptstadt. Um Dresden und auch die interessante Umgebung vollständig wahrzunehmen, benötigen Touristen 27 Tage.

Jeder, der mehr als 50.000 Euro Bar- bzw. Tagesgeld hat, kann sich bereits eine kleinere Immobilie leisten. Die Luxus-Immobilie hingegen können sich nur die Besserverdienenden (Verheiratete ab 100.000 Euro z.v.E.  und Ledige ab 80.000 Euro z.v.E.) bzw. Barzahler kaufen. Dresden muss man nicht erklären. Dresden muss man gesehen haben. Jeder sollte in seinem Leben München gesehen haben und somit auch Dresden. Sie sollten Dresden in Ihre Wochenend-Besuchs-Agenda aufzunehmen. Natürlich ist auch die Nachfrage in Dresden im Mieter- und im Käufermarkt höher als das Angebot. In exklusiven Lagen, wie am Loschwitzer Elbhang oder Neumarkt rund um die wiederaufgebaute Frauenkirche, gibt es so gut wie keine Wohnungen mehr. Die Kaltmieten kletterten hier auf bis zu 13 Euro pro qm. Die Kaufpreise im Erstverkauf Neubau liegen bei bis zu 5.000 Euro pro qm. In vergleichbaren Städten ab 500.000 Einwohner zahlt man in der Innencity bis zu 25.000 Euro pro qm. Die in- und ausländischen Investoren haben das große Immobilienpotential bei Geschosswohnungen bisher genutzt. Die positive Bevölkerungsprognose der nächsten 10 Jahre für die Stadt Dresden lässt die Zahl der Haushalte ansteigen und somit werden viel mehr Wohnungen benötigt als bisher in der Planung vorgesehen. Laut eines Berichtes des empirica-Instituts wird damit einhergehend die Nachfrage nach neu errichteten Geschosswohnungen ansteigen und das in zweistelliger Höhe. Welche Stadt hat noch zweistellige Höhen? Die Fachmedien wie auch die Immobilien-Experten sehen deshalb ein nicht unerhebliches Immobilienpotential in Dresden. Somit ergibt sich eine günstige Situation für Immobilienanleger. Sie haben einen Sachwert, der inflationssicher ist und mindestens eine 3-prozentige Mietrendite abwirft, so wie in der Zukunft in den 1A-Lagen Wertsteigerungen und Mietsteigerungen erreicht. Kennen Sie derzeit eine Alternative zu dieser Kapitalanlage? Die Mietsteigerung hat sich durchschnittlich von 2007 bis 2012 mit über 18 Prozent bewegt. Das sind im Jahresdurchschnitt  drei Prozent. Die Wertsteigerung lag im gleichen Zeitraum um ca. 25 Prozent. In München werden bis zu 30 Euro Kaltmiete pro qm verlangt und in Dresden derzeit bis 13 Euro pro  qm. Kaufmännisch gesehen müssen Sie in Dresden kaufen und deshalb noch einmal die Aufforderung: Jetzt kaufen und nicht warten.

Dresden hat den Anspruch die schönste Immobilienstadt Europas zu werden. „Für mich ist sie das schon“, so Immobilien-Experte Rolf Leube.

Quelle: Disy München Herbst Ausgabe 2013

Fotoquelle: Anja Krause Disy

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